"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Auto und Vermieter  (Gelesen 2217 mal)

YvonneM

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Auto und Vermieter
« am: 21. April 2007, 20:36:53 »

Habe direkt 2 Fragen.
Mein Bruder hat Verbraucher Ins. anmelden müssen.
Er hat ein eigenes Auto was aber mit in den Schulden drin steckt
( Bank )
Die Frau von meinem Bruder hat sich vor kurzem ein neues Auto gekauft was sie selber abbezahlt.
Der Insolvenzverwalter hat nun meinem Bruder seins entzogen weil dieses einen zu hohen Wert hat. Da beide auf dem Land ( mit säugling) leben und meine Bruder Schichtdienst hat sagte der Verwalter das mein Bruder nun ein Auto für 2000Euro bekommen würde. Seins würde verkauft und eben in den \"Pott\" kommen.
Finde es irgendwie merkwürdig.
Nochwas hat mich aufgeregt.
Der Insolvenzverwalter wollte dem Vermieter meines Bruders informieren, obwohl er nie mit Miete im rückstand war und das auch belegen kann.
Darf der Insolvenzverwalter das?
Bitte schreibt eine Antwort wenn Ihr was dazu sagen könnt.[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Auto und Vermieter
« Antwort #1 am: 21. April 2007, 23:57:58 »

Frage 2 ist reativ schnell beantwortet.
Ja er muß sogar.
Mit der Information an den Vermieter erklärt er gleichzeitig, dass er für eventuelle neue Mietrückstände nicht aufkommt.
Diese Nichteintrittserklärung ist aber kein Kündigungsgrund.

Den Zusammenhang mit dem Auto habe ich noch nicht ganz verstanden.
Die Variante wäre nur denkbar, wenn der Restkredit relativ gering wäre.
Somit würde dieser bedient werden können und der rest aus dem Verkauf ginge zur Masse (an den TH).
Da ein PKW zur Erwerbsobliegenheit (und nur deshalb) benötigt wird, genehmigt der TH den Kauf eines PKW im Wert von 2.000 Euro (Vorgang nennt sich dann Austauschpfändung).

Im NOrmalfalle würde aber  die finanzierende Bank  von Ihrem Verwertungsrecht gebrauch machen und nicht der TH.  [addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz