Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: YvonneM am 21. April 2007, 20:36:53
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Habe direkt 2 Fragen.
Mein Bruder hat Verbraucher Ins. anmelden müssen.
Er hat ein eigenes Auto was aber mit in den Schulden drin steckt
( Bank )
Die Frau von meinem Bruder hat sich vor kurzem ein neues Auto gekauft was sie selber abbezahlt.
Der Insolvenzverwalter hat nun meinem Bruder seins entzogen weil dieses einen zu hohen Wert hat. Da beide auf dem Land ( mit säugling) leben und meine Bruder Schichtdienst hat sagte der Verwalter das mein Bruder nun ein Auto für 2000Euro bekommen würde. Seins würde verkauft und eben in den \"Pott\" kommen.
Finde es irgendwie merkwürdig.
Nochwas hat mich aufgeregt.
Der Insolvenzverwalter wollte dem Vermieter meines Bruders informieren, obwohl er nie mit Miete im rückstand war und das auch belegen kann.
Darf der Insolvenzverwalter das?
Bitte schreibt eine Antwort wenn Ihr was dazu sagen könnt.[addsig]
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Frage 2 ist reativ schnell beantwortet.
Ja er muß sogar.
Mit der Information an den Vermieter erklärt er gleichzeitig, dass er für eventuelle neue Mietrückstände nicht aufkommt.
Diese Nichteintrittserklärung ist aber kein Kündigungsgrund.
Den Zusammenhang mit dem Auto habe ich noch nicht ganz verstanden.
Die Variante wäre nur denkbar, wenn der Restkredit relativ gering wäre.
Somit würde dieser bedient werden können und der rest aus dem Verkauf ginge zur Masse (an den TH).
Da ein PKW zur Erwerbsobliegenheit (und nur deshalb) benötigt wird, genehmigt der TH den Kauf eines PKW im Wert von 2.000 Euro (Vorgang nennt sich dann Austauschpfändung).
Im NOrmalfalle würde aber die finanzierende Bank von Ihrem Verwertungsrecht gebrauch machen und nicht der TH. [addsig]