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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?  (Gelesen 2918 mal)

Matze 78

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Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?
« am: 12. Juni 2012, 23:50:30 »

Guten abend.
Um endlich meine Schulden in den Griff zu bekommen habe ich vor einiger Zeit eine schuldnerberatung aufgesucht und mich beraten lassen. Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren eröffnet und ich habe heute erstmalig Post von meinem IV/TH bekommen mit der Bitte um Zusendung gewisser Unterlagen sowie Ausfüllung gewisser Fragebogen.
(Anzumerken sei noch, das ich ALG2 Empfänger bin).
Nachdem ich mir das Schreiben von IV durchgelesen habe, in ich ziemlich geschockt und habe immer mehr Zweifel ob die Privatinsolvenz der richtige Weg ist.
Wie ich das richtig rausgelesen hab, ist ein PKW ein pfändbarer Vermögenswert. Es gibt wohl auch kein Gesetz was dem Wert des pfändbaren PKW regelt. Ich besitze schon seit 6 jahren einen Pkw (Trabant 601)der optisch auch etwas verändert wurde bzw beim Kauf damals schon war. Nun stellt sich für mich jedoch folgendes Problem. Bei der Schuldnerberatung habe ich angegeben, ich hätte kein Auto, da ein 20 Jahre alter Trabant sicher kein großen Wert hat, außer er sieht aus wie frisch aus dem Werk. Gut, durch die Umbauten an meinem Fahrzeug ist er sicher etwas mehr wert, wieviel kann ich nicht sagen.
Nun hardere ich grad mit mir, ob ich dieses Auto beim IV angeben soll oder nicht,da mir das Fahrzeug alles bedeutet und ich es auf keinen Fall hergeben will und werde. Auch kommt für mich nicht in Frage, beim IV mein Auto auszulösen was eh mir gehört. Sieht sicher jeder anders, das ist halt meine Meinung. Wenn ich nun beim IV angebe ich hätte kein Auto, prüft der dies dann nach? Weil das Auto ist derzeit auf mich versichert und angemeldet. Versicherungen und Steuer zahle ich selber. Auch kann er ja an hand der Kontoauszüge sehen, das ich Versicherungen und Steuer für dieses Fahrzeug bezahle.
Und wenn ich es angebe (Kopie von Fahrzeugschein und Brief will der IV sehen), ist zwar zu lesen das es ein Trabant ist und dieser eventuell einen zu geringen Wert hat,jedoch ist ein 2 seitiger Fahrzeugschein vorhanden, in dem die Umbauten nachzulesen sind und da der IV nachhaken könnte was es mit dem Umbauten auf sich hat. ERGO: Viele Umbauten, großer Wert???
Wie sieht es denn aus, wenn das Fahrzeug zwar auf mich zugelassen und ich auch die laufenden Kosten trage (Versicherungen und Steuer),jedoch im Kaufvertrag eine andere Person steht. Die Person die im Kaufvertrag steht, ist ja dann auch der Eigentümer, heißt die andere Person hat Besitzansprüche und man kann mir das Auto nicht wegnehmen,richtig?

mfg
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Paula41

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Re: Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?
« Antwort #1 am: 13. Juni 2012, 15:22:36 »

Hallo,

wenn Sie eine Restschuldbefreiung möchten, sollten Sie keine Versagensgründe liefern.

mfg
Paula41
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Der_Alte

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Re: Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?
« Antwort #2 am: 13. Juni 2012, 18:07:38 »

Sie kommen gar nicht umhin dem Treuhänder die Existenz des Fahrzeuges mitzuteilen, denn das Finanzamt teilt dem Treuhänder ohnehin mit, dass ein solches auf Sie angemeldet ist und Sie dafür Steuern bezahlen.
Es geht also schlicht um den Wert des Fahrzeugs.
Vielleicht können Sie den TH davon überzeugen, dass der Wert sehr gering ist und Sie das Fahrzeug für einen geringen Betrag aus der Masse freikaufen würden. Vielleicht hält er es auch für nicht verwertbar und gibt es so wieder frei.
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AnnaWitt

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Re: Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?
« Antwort #3 am: 14. Juni 2012, 20:35:05 »

Ich bin selbst Iso betroffen und meine, dass das Auto, wenn es schon vor dem Antrag seit langer Zeit jemanden anderen gehört, nicht pfändbar ist. Denn, Sie sind ja nicht selbst der Eigentümer. Zum anderen: Sollte das Auto zwingend für die Erreichung des Arbeitsplatzes für Sie oder den Ehepartner zwingend benötigt werden, ist das Auto nicht pfändbar.
Ansonsten würde ich es grundsätzlich unterlassen, Informationen zu unterschlagen. Im Falle, dass dies rauskommt, ist das Verfahren gefährdet und kann abgelehnt werden.
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nix-mit-inkasso

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Re: Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?
« Antwort #4 am: 15. Juli 2012, 15:03:57 »

Guten abend.
Um endlich meine Schulden in den Griff zu bekommen habe ich vor einiger Zeit eine schuldnerberatung aufgesucht und mich beraten lassen. Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren eröffnet und ich habe heute erstmalig Post von meinem IV/TH bekommen mit der Bitte um Zusendung gewisser Unterlagen sowie Ausfüllung gewisser Fragebogen.
(Anzumerken sei noch, das ich ALG2 Empfänger bin).
Nachdem ich mir das Schreiben von IV durchgelesen habe, in ich ziemlich geschockt und habe immer mehr Zweifel ob die Privatinsolvenz der richtige Weg ist.
Wie ich das richtig rausgelesen hab, ist ein PKW ein pfändbarer Vermögenswert. Es gibt wohl auch kein Gesetz was dem Wert des pfändbaren PKW regelt. Ich besitze schon seit 6 jahren einen Pkw (Trabant 601)der optisch auch etwas verändert wurde bzw beim Kauf damals schon war. Nun stellt sich für mich jedoch folgendes Problem. Bei der Schuldnerberatung habe ich angegeben, ich hätte kein Auto, da ein 20 Jahre alter Trabant sicher kein großen Wert hat, außer er sieht aus wie frisch aus dem Werk. Gut, durch die Umbauten an meinem Fahrzeug ist er sicher etwas mehr wert, wieviel kann ich nicht sagen.
Nun hardere ich grad mit mir, ob ich dieses Auto beim IV angeben soll oder nicht,da mir das Fahrzeug alles bedeutet und ich es auf keinen Fall hergeben will und werde. Auch kommt für mich nicht in Frage, beim IV mein Auto auszulösen was eh mir gehört. Sieht sicher jeder anders, das ist halt meine Meinung. Wenn ich nun beim IV angebe ich hätte kein Auto, prüft der dies dann nach? Weil das Auto ist derzeit auf mich versichert und angemeldet. Versicherungen und Steuer zahle ich selber. Auch kann er ja an hand der Kontoauszüge sehen, das ich Versicherungen und Steuer für dieses Fahrzeug bezahle.
Und wenn ich es angebe (Kopie von Fahrzeugschein und Brief will der IV sehen), ist zwar zu lesen das es ein Trabant ist und dieser eventuell einen zu geringen Wert hat,jedoch ist ein 2 seitiger Fahrzeugschein vorhanden, in dem die Umbauten nachzulesen sind und da der IV nachhaken könnte was es mit dem Umbauten auf sich hat. ERGO: Viele Umbauten, großer Wert???
Wie sieht es denn aus, wenn das Fahrzeug zwar auf mich zugelassen und ich auch die laufenden Kosten trage (Versicherungen und Steuer),jedoch im Kaufvertrag eine andere Person steht. Die Person die im Kaufvertrag steht, ist ja dann auch der Eigentümer, heißt die andere Person hat Besitzansprüche und man kann mir das Auto nicht wegnehmen,richtig?

mfg



Hallo
Verschweigen ist immer ein Risiko.
Die Umbauten sind, aber nicht in jedem Fall geeignet, das sich der Veräusserungswert damit auch steigern läßt. Es ist ja eine mehr Induviduelle Ausstattung, die sich der Besitzer da zugelegt hat.
Wenn mir einer ein Fahrzeug, aus der Inso - Masse in Schweinchen - rosa anbietet, der müßte mir noch Geld mit geben, um zu zuschlagen.

Bei einem PKW gibt es drei Rechtsgrundlagen:
1) Eigentümer
2) Halter
3) Besitzer

Zum Beispiel Leasing oder über die Bank finanziert.
1))Der Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein Teil 2, bleibt zur Sicherung bei der Bank oder Leasinggebers.
2))Halter ist der, auf dem das Fahrzeug angemeldet ist und der in der Regel auch Versicherungsnehmer ist und für die KFZ - Steuern zu zahlen hat.
3))Besitzer ist der, der das Fahrzeug lenkt und/oder zur Nutzung überlassen wird.

In Privatbereich sind oft alle drei in ein und der selben Person vereint.
So macht es Sinn, wenn der Fahrzeugbrief / Zulassung Teil 2, bei einer anderen Person verbleibt, die nichts mit der Inso zu tun hat. Gute Verwandte eignen sich aus meiner Sich am besten. Nur bitte dann mit denen zuvor sprechen, das die, so der IV/TH (und der hat ein Recht zu erfahren, wo der Brief sich befindet, ohne dieser Info kann er das Fahrzeug auch ohne "Brief" verwerten) den Brief haben will um ihn mit dem Fahrzeug in die Insolvenzmasse zu bringen, auf keinen Fall ausgehändigt wird. Auch nicht unter der Vorgabe er müße die Daten oder ähnliches vergleichen. Wenn der Brief erst in der Hand des IV/TH ist, dann ist das Auto in der Masse und somit für den Schuldner weg. Also Vorsicht.
Es reicht wenn der Eigentümer dem IV/TH bestätigt, auf Anfrage des IV/TH, das der Brief/Zulassung Teil 2, sein Eigentum ist. Damit bleibt das Fahrzeug für den IV/TH und somit für die Gläubiger tabu.

Gruß
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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

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Feuerwald

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Re: Auto von geringem Wert,Insolvenzmasse?
« Antwort #5 am: 15. Juli 2012, 15:29:33 »

So macht es Sinn, wenn der Fahrzeugbrief / Zulassung Teil 2, bei einer anderen Person verbleibt, die nichts mit der Inso zu tun hat. Gute Verwandte eignen sich aus meiner Sich am besten.

-> vor allem sollte man nicht versuchen, dritte Personen, insb. solche, die emotional verbunden sind, in seinen Schlamassel hineinzuziehen. Konstrukte dieser Art enden nie gut.


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