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Autor Thema: Auto von Verwanten Fahren & abkaufen?  (Gelesen 1482 mal)

hoffnung82

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Auto von Verwanten Fahren & abkaufen?
« am: 28. Mai 2009, 12:15:23 »

Hallo zusammen,

leider bleibt mir mittlerweile wie vielen anderen ebenfalls keine andere Möglichkeit mehr als eine Privatinsolvenz anzumelden.
Ich hatte 3 Jahre lang eine fa die bis vor einem Jahr noch gut lief. Leider sind mir die Aufträge weggebrochen da andere Firmen ebenfalls in schwierigkeiten gerieten.Es ist eine endlose Kette gewesen.Ich dachte ich könnte es mit anderen Aufträgen auffangen.Aber leider hatte es nicht gerreicht. Ich kämpfte für mich und meine leute, habe den Kampf aber schlussendlich trauriger weise verloren.Das ganze zu erklären würde wahrscheinlich zu lange dauern.
Meine Frage bezieht sich nun aber auf folgendes, nachdem ich mich von meinem Firmenfahrzeug getrennt hatte kaufte  mir jemand aus meiner Verwandschaft (ein älterere Herr 88 :-) ) ein Auto da ich finaziell leider am Ende war/bin.Ich bin auf das fahrzeug angewiesen da es so gut wie keine Bus/Bahn Verbindungen bei uns gibt, und ich für einen Job etwas weiter fahren müsste. Das Fahrzeug gehört noch meinem Verwanten also kann ja eigentlich nichts passieren solange ich es in der Phase der Privatinsolvenz Fahre, oder?Kann ich meinem  Verwanten in der Phase der Privatinsolvenz das Auto irgendwann auch mal abkaufen oder macht dies keinen sinn?Wieviel darf es denn kosten?Was ist wenn er irgendwann von uns geht und er will es mir veerben?Bekomme ich es dann abgenommen?Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Vielen Dank im vorraus..

Gespeichert
 

paps

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Re: Auto von Verwanten Fahren & abkaufen?
« Antwort #1 am: 28. Mai 2009, 19:01:47 »

Grundsätzlich bleibt der Verwandte ja Eigentümer (Kaufvertrag?) und überlässt Ihnen das Auto.
Insofern gehört es nicht zu Ihrem Vermögen.

Abkaufen in der InsO geht nicht, da alles Vermögen dem Insolvenzbeschlag unterliegt und somit ja nichts zum abkaufen dasein dürfte.
Nach Aufhebung des Verfahrens ist dies problemlos möglich.

Das Zweite problem wäre die Unpfändbarkeit, wenn der Gegenstand zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit benötigt wird.
Allerdings nur im angemessenen Rahmen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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