Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 07. Dezember 2011, 09:27:06

Titel: Auto vor Inso-Eröffnung abmelden-Konsequenzen vom Treuhänder?
Beitrag von: Deloona79 am 07. Dezember 2011, 09:27:06
Ich und mein Auto mal wieder... :angry: Ich befinden mich gerade im aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und wenn es alles glatt läuft,kann noch diesen Monat mein Antrag auf Privatinsolvenz bei Gericht eingereicht werden. Dummerweise stehen genau jetzt Reperaturen (Kupplung,etc.) im Wert von 400 Euro an,die ich aber nicht mehr bereit bin zu investieren. Da a) das Auto von 95 ist und  b) es garantiert nicht mehr durch den TÜV schafft,der im März anfällt. Außderdem ist Ende des Monats auch noch die KFZ-Steuer fällig,die sich der Treuhänder auch wieder zurück holen wird. Nun zu meiner Frage. Ein Bekannter,der KFZ-Mechaniker ist,würde das Auto gerne übernehmen,da er es sich für knapp 200€ alles fertig machen kann und eh nur für 3 oder 4 Monate das Auto braucht. Ich würde es ihm gerne überlassen,da ich mir so die Entsorgung spare. Kann es Ärger vom Treuhänder geben,wenn ich das Auto dem Bekannten jetzt einfach überlasse und wir es ummmelden? Soll ich mir die Mängel und die anfallenden Reperaturkosten bestätigen lassen?
Falls es eine Rolle spielt-die Schuldnerberatung war vor einigen Monaten ziemlich zuversichtlich,dass ich Auto behalten darf da es einen geringen Restwert hat und ich es aufgrund Schichtarbeit und ziemlich umständlichen Busverbindungen eigentlich für die Arbeit brauche.
Danke für Eure Antworten!!!
Titel: Re: Auto vor Inso-Eröffnung abmelden-Konsequenzen vom Treuhänder?
Beitrag von: Fallera am 07. Dezember 2011, 12:08:34
Würde ich so kurz vor der InsO nicht machen! Könnte vom TH angefochten werden.
Titel: Re: Auto vor Inso-Eröffnung abmelden-Konsequenzen vom Treuhänder?
Beitrag von: Mamis_Liebling am 07. Dezember 2011, 16:55:52
Ja, könnte agefochten werden. Aber so wie beschrieben, stellt das Fahrzeug keinen Gegenwert mehr da. Ich würde dir empfehlen, die Mängel von einem Fachmann schriftlich aufzulisten und ein paar fotos...kopier dir den Brief und Schein und den KM-Stand. Dann nehmt nen Stück Papier wo drauf steht, dass du Fahrzeug als Defekt, nicht Fahrbereit, mit erheblichen Mängeln etc für 100,-€ verkauft hast. Für diesen geringen Betrag macht sich kein vernünftiger TH die Arbeit, das anzufechten! Gib es im Insoantrag an, mit Wert (100€) und als Defekt verkauft...Fertig. Wieviel er dir wirklich gibt, bleibt unter euch  :whistle:
Titel: Re: Auto vor Inso-Eröffnung abmelden-Konsequenzen vom Treuhänder?
Beitrag von: Insokalle am 07. Dezember 2011, 18:40:23
Steht im Schuldenbereinigungsplan was von dem Pkw?
Wahrscheinlich nicht viel.

Ein Verkauf zu marktüblichen Preis mit ordentlichem Kaufvertrag und sofortiger Abwicklung wäre mE möglich. Info an die Beratung, damit der Insolvenzantrag richtig ausgefüllt wird.

Der TH kann in der Verbraucherinsolvenz nicht anfechten, nur die Insolvenzgläubiger sind dazu berechtigt, § 313 InsO. Außerdem wäre es dann wohl ein Bargeschäft, dann wird es ohnehin schwierig mit einer Anfechtung.
Titel: Re: Auto vor Inso-Eröffnung abmelden-Konsequenzen vom Treuhänder?
Beitrag von: Mamis_Liebling am 07. Dezember 2011, 18:41:40
sag ich doch  :thumbup: