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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?  (Gelesen 4241 mal)

Hoppeldiballett

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Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« am: 04. März 2009, 20:37:19 »

Mein Mann und ich brauchen jeder ein Auto aus beruflichen Gründen. Mein Mann muss ca. einmal in der Woche zu einer 150 km entfernten Arbeitsstelle. Ich kann meine Termine planen. Dadurch können wir es einrichten, dass wir uns ein Auto teilen. Unser Auto wird finanziert (bis im Sommer die letzte hohe Rate zu zahlen ist). Unsere TH findet den Wert des Fahrzeugs nicht angemessen, sie hat ihn auf  6000 festgelegt. Wie hoch ist denn ein angemessener Wert? Dazu sagt sie nichts.  Lt. SGBII 5000. Die Autos zu 2500 werden gerade in größerem Umfang verschrottet, ein Auto zu 3000 ist im Grunde schon 'auf', man muss also mit größeren Reparaturen rechnen. Wovon soll man die bezahlen?
Können wir das Auto zusammen nutzen und uns den Wert teilen?
Uns wurde untersagt, weitere Raten (vom unpfändbaren Betrag) zu bezahlen. Die Bank will deshalb das Auto zurück, es sei denn die TH genehmigt (endlich) die Zahlung der Raten. Drei Termine von der Bank hat die TH schon verstreichen lassen, sie will es wohl drauf ankommen lassen, dass die Bank das Auto zurücknimmt und verkauft, weil dann der Verkaufserlös dem Kundenkonto gutgeschrieben wird und etwas übrig bleibt, was der Insolvenzmasse zufließen soll. Das kann sich aber lange hinziehen. Was machen wir, um in solch einem Fall sofort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen?
Auf die Notwendigkeit, dass wir das Auto beide beruflich brauchen, geht die TH nicht ein. Sie ist nur an der Insolvenzmasse interessiert. Ein Gespräch bekommen wir nicht (gibt es grundsätzlich nicht nach dem Erstgespräch). Handlungsbedarf sieht sie lt. Schreiben nicht. Allmählich wird es brenzlig. Was können wir tun?
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Feuerwald

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #1 am: 05. März 2009, 01:10:41 »

"Dazu sagt sie nichts.  Lt. SGBII 5000"

-> 5.000 Euro wäre schon recht entgegenkommend.  Als angemessen wird allg. zwischen 1.500 und 3.500 angesetzt. Teilweise auch (frech) noch unter 1.500 Euro. Hilft vermutlich alles nichts. Selbsthilfe ist angesagt. Das finanzierte Autochen ist sehr wahrscheinlich verloren.

PS: Mein neuer Ford hat mich diesen Monat 150,- Euro gekostet. Der alte hatte 200,-- Euro gekostet und mich in den letzten 2 Jahre gute 20.0000 Kilometer begleitet.  Der Ford davor lag bei 300,- Euro. Alle mit TÜV + Co. Klar ist es immer ein Risiko stehen zu bleiben. Leben ohne Risiko gibt es nicht und bin nicht im Insolvenzverfahren, ich fahre aus Prinzip nur alte Schüsseln.


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dobberstein

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #2 am: 05. März 2009, 09:41:17 »

In der Insolvenz lernt man sich zu trennen. Das ist zum Teil auch gut so. Lass die Vergangenheit und starte neu durch.
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ickebins

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #3 am: 05. März 2009, 10:46:38 »

Ich würde auch dazu raten, sich schnell eine "alte Schüssel" zuzulegen.

Haben wir auch getan...( Obwohl der erste Schock von der E-Klasse zu meinem 16 Jahre alten Koreaner ganz schön extrem war... :sad:)

Aber er hat neuen Tüv und Winterreifen und fährt und fährt und fährt..... :cheesy: und ich komme in jede Parklücke und habe keine Angst mehr, dass er morgen einkassiert wird. Ich schlafe ruhiger..
Das alte Ding tut sich sicher kein TH an... :biggrin:
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Hoppeldiballett

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #4 am: 05. März 2009, 13:20:07 »

Vielen Dank für die Antworten. Thema Trennen, ja gut, aus der Sicht ... Leider fühlt man sich an dieser Stelle oft wie ein Mensch 2. (3.) Klasse. Wir mussten nach schweren extrem arbeitsintensiven fast 10 Jahren unser Geschäft aufgeben und haben uns schon so oft getrennt, z.B. von dem Haus, an dem mein Mann jahrelang ganz viel selbst gemacht hat.  Nach ein paar Jahren Arge sind alles Reserven aufgebraucht und man lebt nur noch von der Hand in den Mund. Dass wir beide Jobs haben, löst leider nur ein paar Probleme.
Auto: wir erfuhren nun, dass wir € 2.500 in den Topf geben sollen (auch abgestottert), dann dürfen wir das Auto behalten! Allerdings fällt im Sommer auch die Schlussrate des Kreditvertrages an, für die wir uns was leihen müssten. Als angemessen soll unsere TH für ein Fahrzeug € 500 (!!!) angegeben haben. Wieso ist man auf Gedeih und Verderb auf die Auffassung des TH angewiesen? Wer unterstützt oder betreut arme Insolvente?
Übrigens: die Info haben wir nicht von unserer TH. Die kriegen wir noch nicht mal ans Telefon. Die lässt munter Termine verstreichen, geht nicht auf unsere Fragen ein und über das Gespräch, dass eine RA in unserem Namen mit ihr geführt hat, sollen wir uns bei der Person informieren. Ich habe das Gefühl, für die € 100, die sie im Jahr bekommt, hat sie genaue Regeln, wie sie arbeiten muss, damit sie damit auf der Gewinnseite bleibt. Anders kann ich mir diesen Minimalismus nicht erklären. 
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dobberstein

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #5 am: 05. März 2009, 15:48:42 »

100 Euro - Gewinnseite ????????????
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wiwo

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #6 am: 05. März 2009, 17:30:41 »

100 Euro - Gewinnseite ????????????

Na klar Gewinn! 100 Euro für Nichtstun und Ignoranz - wie sollte man so etwas denn anders nennen?

Gruß
wiwo
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MissTraut

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #7 am: 05. März 2009, 20:05:17 »

Oh Mann,

Hoppeldibalett ... da steht der Frust offenbar Oberkante Unterlippe: Wenn Du Doch schon einen Anwalt beauftragst mit Deinem IV/TH zu telefonieren dann ist doch auch die logische Konsequenz, dass Du Dich eben von diesem Anwalt über das Gespräch aufklären lässt. IV/TH ist nun nicht dafür da, Dich in Rechtsdingen zu beraten.

Sensationell ist aber Dein Gedanke, dass IV/TH mit der Zahlung von EUR 100,00 direkt quasi ohne Umwege die Gewinnseite betritt.  :ironie:

Zum Thema Auto mag ich mich nun nicht mehr großartig äußern. Gib es zurück an die Bank, die darf sich dann mit IV/TH verständigen wer es nun besser verwertet und kauf Dir ein schnuckeliges gebrauchtes Teil.

LG
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Hoppeldiballett

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #8 am: 05. März 2009, 22:21:50 »

Hallo Miss Traut, das verstehe ich nicht. 1. hat ausnahmsweise der RA einer  Schuldnerberatungsstelle ein Gespräch angeboten, dem haben wir zugestimmt. Und 2. ich will nicht in rechtlichen Dingen aufgeklärt werden, sondern darüber, was die TH denkt und beschließt. Nur über die RA der Schuldnerberatung weiß ich, dass die Dame einen Betrag von € 2.500 in die Insolvenzmasse haben will und einen Betrag von € 500 für ein Auto als angemessen ansieht. Alleine mein Mann muss für das Anfahren einer Außenstelle in den nächsten 6 Jahren mehr als 150.000 km fahren. Wie soll das gehen, wenn ein Auto schon 300.000 auf der Uhr hat? Im Großstadtbereich bekommt man für € 500 ein Auto zum Ausschlachten.

Bezgl. der 100 Euro korrigiere ich eben meine Aussage, dann eben nicht Gewinn, sondern Kostendeckung. Immerhin hat sie ein riesiges Büro, also wird der Job wohl was einbringen.
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dobberstein

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #9 am: 06. März 2009, 08:33:23 »

- wie sollte man so etwas denn anders nennen?

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MissTraut

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #10 am: 06. März 2009, 18:18:22 »

Hallo Hoppel,

noch einmal ... egal wodurch und weshalb oder wieso sich dieser Anwalt für Deine Belange eingeschaltet hat, letztlich hat er es doch getan weil er darum gebeten und und ist und bleibt doch logischerweise auch somit direkter Ansprechpartner.

Ich bleibe dabei : Auto zurückgeben, IV und Bank sollen sich drum kloppen wer besser verwertet und würde ganz entspannt diesem Treiben zuschauen.

Fahrbereites Auto für klitzekleines Geld kaufen und mich darüber freuen, dass ich keine Raten für geliehenes Geld zurückzahlen muss, kein Risiko durch evtl. Einflüsse von aussen dieses geliehene Geld nicht zurückzahlen zu können ... alternativ könnte man für das Geld lecker Essen gehen, Kinoabend mit Popcorn und Cola, Wellness-Tag und ... da gäbe es unendliche Möglichkeiten.

Ich bin bis zur Inso selbst Autofahrerin gewesen, bin sehr gerne gefahren und habe aus Kostengründen dies aufgeben müssen. Lieber heute als morgen würde ich mir wieder so ein Fortbewegungsmittel zulegen, aber ich schrecke derzeit einfach noch die Kosten. Erst wenn ich mindestens ein Jahr Steuer, Versicherung und evtl. Reparaturen zusammen gespart habe, erst dann werde ich mich auf der Suche nach einem Fahrzeug machen. Never ever würde ich mir Geld leihen um ein Auto zu kaufen. Meine Eltern würden mir da sicher helfen, aber ich will definitiv keine neue Schulden, alles andere würde für mich keinen Sinn machen, dann hätte ich mir die Insolvenz sparen können.

LG
MissTraut
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Hoppeldiballett

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #11 am: 06. März 2009, 20:59:27 »

Hi MissTraut,  wenn man entscheiden kann, ist es ja fein, aber mein Mann und ich brauchen das Auto beide beruflich! Ich bekomme bald eine halbe Stelle im Außendienst dazu, darum habe ich mich bemüht, damit ich auch was in den Topf zahlen kann!
Und wir haben schon 1.500 auf das Auto-Konto eingezahlt, damit wir auf jeden Fall die Restsumme am Ende der Laufzeit aufbringen können, die sind dann weg. Dann schaut man nicht mehr gerne zu, wenn sich die anderen kloppen. Es ist einfach so, dass die TH so tut, als wäre das Auto für uns ein Privatvergnügen. Eigentlich dürfte es nicht der Masse zufließen, oder nur ein geringer Teil.
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Hoppeldiballett

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #12 am: 19. März 2009, 23:11:37 »

Hallo, noch mal zum Auto.

Das Gericht hat uns als Wert für ein Auto € 1.500 zugestanden. Hat auch bestätigt, dass wir beide beruflich ein Auto brauchen. Können wir unsere Ansprüche zusammenziehen? Wir haben das Auto bisher auch gemeinsam genutzt, läuft aber auf dem Namen meines Mannes. Kann man dann so rechnen: 2 x 1.500 plus Schlussrate = 5.500, Wert geschätzt 6.000, also 500 in die Insolvenzmasse einzahlen?

Wie läuft es sonst mit mir? Ich arbeite in Teilzeit, zahle im Moment nichts in die Masse, kann mir aber auch nichts zur Seite legen. Also kein Auto?
Wie sieht es aus, wenn ich voll arbeite und vom Gehalt etwas in die Masse fließt. Kann dann der pfändungsfreie Betrag erhöht werden, damit ich mir ein Auto zusammensparen kann?

Gruß Hoppel die Ballett.  :dntknw:
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dobberstein

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #13 am: 20. März 2009, 10:10:11 »

Sorry, Du machst da was falsch - hier kann sich jeder Tausende zur Seite legen und normalerweise kauft Dir der Insolvenzverwalter einen neuen Porsche. Nix für Ungut
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flutschundweg

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #14 am: 20. März 2009, 11:31:13 »

Hallöchen,

ich auch mal wieder.

Verstehe nicht so ganz, warum der pfändbare Betrag erhöht werden soll,
damit Sie sich ein Auto zusammensparen können???

Das fällt schliesslich unter Privatvergnügen.
Auch wenns zur Arbeit benötigt wird. Oder sehe ich das falsch?

Viele Grüsse
flutschundweg

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ThoFa

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Re: Auto, welcher Wert ist 'angemessen'?
« Antwort #15 am: 21. März 2009, 12:59:21 »

Hallo,

na da läuft ja einiges durcheinander.

Wenn das Auto denn finanziert ist, dann dürfen Sie die Kredtitraten nicht mehr bezahlen. Daran ändert auch eine sogenannte Freigabe des Fahrzeugs aus der Masse nichts. Nicht fällige Forderungen (hier die Kreditraten) sind ab dem Zeitpunkt der Inslvenzeröffnung fällig zu stellen und zur Tabelle anzumelden.

Es gibt nur eine Möglichkeit, dass das Fahrzeug weiter bezahlt werden kann. Nämlich wenn die Masse für die Kosten aufkommt und das wird die THin (verständlicherweise) nicht machen.

Eine Alternative wäre es, das Fahrzeug an die Bank herauszugeben und dann neu zu finanzieren. Hier muss man aber Vorsicht walten lassen, da es sich unter Umständen um einen Neuerwerb innerhalb der Insolvenz handeln könnte.

Ein guter Berater hätte dies alles im Vorfeld geklärt.

MfG

ThoFa

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