Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ELISABETH am 28. September 2011, 09:56:49

Titel: Autokauf
Beitrag von: ELISABETH am 28. September 2011, 09:56:49
 :rougi:
Hallo Forum.

Ich weiss es ist das leidliche Thema und Ihr könnt es bestimmt bald nicht mehr lesen.

Bei mir ist die Inso vor zwei Jahren eröffnet wurden, und läuft seitdem.Dauert wahrscheinlich länger wegen der Verwertung usw.

Nun möchte mir meine Tochter für den Winter ein Auto kaufen . Kein grosser Wert so 3000 Euro.Sie ist zwar über achtzehn, hat aber noch keinen Führerschein.

Die Versicherung würde dann über mich laufen,da ich ja das Auto nutze.Kann es da ein Problem geben ???

Habe über die Suche versucht die Lösung zu finden,aber schlau bin ich daraus nicht geworden.(Bin halt blond)

Vielen Dank und einen schönen Tag noch


Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: horst69 am 28. September 2011, 10:31:11
Hallo !

Wenn deine Tochter das Auto kauft und im Kaufvertrag steht, ist es kein Problem !

Die Versicherung kannst du auf deinen Namen laufen lassen, auch kein Problem.

Aber dran denken: Im Kaufvertrag und Brief muss deine Tochter stehen ! :wink:
Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: Endlich_frei am 30. September 2011, 22:26:56
@horst69: Das ist nicht richtig: Nur der Kaufvertrag muss auf die Tochter ausgestellt sein. Elisabeth kann Halter und Versicherungsnehmer sein. Die Eintragung im Fahrzeugbrief regelt nicht den Eigentumsanspruch am Fahrzeug!!!! Unterschiedlicher Halter und Versicherungsnehemer ist eine teure Angelegenheit.....meistens bei der Versicherung 50% teurer als wie wenn Halter und Versicherungsnehmer identisch sind!
Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: Feuerwald am 01. Oktober 2011, 00:04:41
Nun möchte mir meine Tochter für den Winter ein Auto kaufen . Kein grosser Wert so 3000 Euro.Sie ist zwar über achtzehn, hat aber noch keinen Führerschein.

-> 3.000 Euro für ein Winterauto ist schon ne Stange Geld.


Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: horst69 am 01. Oktober 2011, 08:44:52
@endlich_frei

Da hast du nicht unrecht, aber wir haben die Erfahrung gemacht, das es wesentlich streßfreier ist, wenn in diesem Fall die Tochter im Brief steht. Einige IV/TH´s hier bei uns in Schleswig-Holstein kennen diese Regelung nicht, besser gesagt wollen diese nicht kennen.

Versicherungstechnisch kann man es so pauschal nicht sagen, es hängt davon ab auf wieviel % der Versicherungsnehmer fährt, das hat nichts damit zu tun wer der eigentliche Halter ist !
Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: Der_Alte am 01. Oktober 2011, 11:15:17
Ich gebe Horst recht, es ist einfach streßfreier, wenn die Tochter als Halterin eingetragen wird. Mit den Versicherungen kann man handeln, es wird sich sicher eine finden, die es zu normalen Konditionen so macht, dass Tochter Halterin und Mutter Versicherungsnehmerin ist. Hat bei mir auch ohne Probleme geklappt.
Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: Endlich_frei am 01. Oktober 2011, 12:53:26
na wenn es schon stress bedeutet, nur seine rechte wahrzunehmen, dann frage ich mich, wiemanche die insolvenz überleben wollen...warum geld verschenken, wenn es nicht nötig ist. klar kann ich mit eier von vornerein schon überteuerten autoversicherung handeln..die haben genug spielraum,,,aber wenn man sich die mühe macht und angebote vergleicht um geld zu sparen, wird man ganz schnell feststellen, das die versicherungen erheblich aufschlagen wenn es 2 verschiedene personen sin: ich fahre auf 30 sf 22 bezahle in viertel jahr keine 60 euro....wäre ein andere halter wären es gleich 116€!! Desweiteren machen es mitlerweile nicht mehr viele versicherungen...einfach mal nen onlinevergleich mit aktuellen tarifangeboten machen und ihr werdet überrascht sein, wie die versuchen abzuzocken.

Es ist so ziemlich egal, wo ein th tätig ist. die gesetzl regelungen sind für alle gleich...und wer sich von anfang an angst machen lässt, hat das ganze verfahren angst.
Titel: Re: Autokauf
Beitrag von: Der_Alte am 01. Oktober 2011, 13:25:01
Es ist so ziemlich egal, wo ein th tätig ist. die gesetzl regelungen sind für alle gleich
Ja, die Gesetze schon. Aber die Auslegung bei den Insolvenzgerichten nicht.