Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Giftzwiebel am 20. September 2009, 10:41:28
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Hallo,
wir sind "gezwungen"uns ein größeres Auto zu kaufen weil wir jetzt zu 6 in der Familie sind. Gleichzeitig hatten wir vor, in die Insolvenz zu gehen. Durch einen Anruf aus der Familie sind wir nun etwas verunsichert wie wir uns verhalten sollen, da dies anscheinend nicht geht, da wir das PKW wohl wieder in die InsolvenzMasse stecken werden müssen. Aber wir müssen dazu sagen, das wir auf dem Land leben und der nächste Kinderarzt dann ca. 20km entfernt läge oder auch das Krankenhaus etc.
Nun die Frage,
Kann man sich einen Gebrauchten zulegen bei Familienzuwachs?? Wie teuer darf uns das werden??
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Ein Auto in der Insolvnez wird nur dann frei gegeben wenn es für Arbeitszwecke benötigt wird so war die Aussage von meinem Insolvenzverwalter.
Wenn Ihr clever seit lasst das Auto von jemand anderen kaufen und auch auf diesen zulassen die Versicherung kann aber trotzdem auf euren Namen laufen.
So wirds von vielen gemacht.
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Noch besser;
ein Dritter ( Oma , Opa, Vater , Mutter ) kauft die Kiste und meldet diese auch auf sich an. Die Steuern/Versicherung zahlst Du dann........:hi:
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von maeuschen
"Wenn Ihr clever seit lasst das Auto von jemand anderen kaufen und auch auf diesen zulassen die Versicherung kann aber trotzdem auf euren Namen laufen."
von rokie:
"Noch besser;
ein Dritter ( Oma , Opa, Vater , Mutter ) kauft die Kiste und meldet diese auch auf sich an. Die Steuern/Versicherung zahlst Du dann........"
Wo ist da der Unterchied???
Wichtig ist der Name im Kaufvertrag, Zulassung und Versicherung kann dann auch auf den eigenen Namen fallen. Ist auch kostentechnisch günstiger
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falsch die Zulassung darf nicht auf den Namen vom Insolvenzschuldner sein da der Insolvenzverwalter davon ausgeht das ihm das Auto gehört logischerweise erfolgt eine Zulassung auf dem Namen des Insolvenzschuldner nur wenn im Fahrzeugbrief der gleiche Name steht.
Sobald der Name also vom Insolvenzschuldner im Fahrzeugbrief steht heißt das, dass das Auto dem Insolvenzschuldner gehört.
Und somit fällt es in die Insolvenzmasse.
Also Fahrzeug von jemand anderen Kaufen lassen und auch auf den Käufer zulassen und die Versicherung auf den eigenen Namen machen. Dann gibt es keine Probleme.
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falsch die Zulassung darf nicht auf den Namen vom Insolvenzschuldner sein da der Insolvenzverwalter davon ausgeht das ihm das Auto gehört logischerweise erfolgt eine Zulassung auf dem Namen des Insolvenzschuldner nur wenn im Fahrzeugbrief der gleiche Name steht.
Sobald der Name also vom Insolvenzschuldner im Fahrzeugbrief steht heißt das, dass das Auto dem Insolvenzschuldner gehört.
Und somit fällt es in die Insolvenzmasse.
Das man immer wieder diesen Schwachsinn lesen muss.
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Das man immer wieder diesen Schwachsinn lesen muss.
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Das ist kein Schwachsinn das ist so! :fuchsteufelswild:
Ich hab es von einem Insolvenzverwalter so erklärt bekommen
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"da der Insolvenzverwalter davon ausgeht das ihm das Auto gehört "
Das darf der IV gerne, seine Annahme ist abr nur suggestiv. Das einzige was zählt sind Tatsachen.
Und wenn Sie das mit sich machen lassen, dann ist das eben ihr Problem. Dann sollten Sie bitte auch nicht: "Falsch, das stimmt nicht..." schreiben, sondern Ihre Erfahrung schildern.