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Autor Thema: Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz  (Gelesen 2497 mal)

ulla44

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Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz
« am: 12. März 2013, 18:22:39 »

Mein Partner ist jetzt seit Dez.2011 in der Privatinsolvenz, nur leider noch nicht in der Wohlverhaltenphase. Folgende frage....ab wann kann mein Partner sich ein Auto zulegen was nicht mit in die Insolvensmasse fließt? Erst wenn er in der Wohlverhaltensphase ist?
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InsOmania

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Re: Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. März 2013, 09:02:02 »

Grundsätzlich erstmal ja. Der Autokauf im eröffneten Insolvenzverfahren stellt Neuerwerb dar. Benötigt er es allerdings zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, fällt es nicht unter den Insolvenzbeschlag, § 36 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.
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Beste Grüße
 

RA Cologne

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Re: Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 13. März 2013, 10:56:53 »

Hallo,

Zur Berufsausübung benötigt ist der PKW laut BGH, wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 3-4 Stunden zur Arbeitsstätte benötigen würden - d. h. deren Nutzung für Sie unzumutbar wäre.

Seit einem neuen Urteil des BGH können Sie ein Auto auch dann behalten, wenn es von einem Familienmitglied unter den selben Voraussertzungen für dessen Berufstätigkeit benötigt wird (BGH NJW-RR 2010, 642).

MfG
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KRAUS Anwaltskanzlei

www.anwalt-kg.de
 

ulla44

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Re: Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 13. März 2013, 11:12:17 »

Nun ja 3-4 Std bräuchte er nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel. Er bräuchte das Auto um Kundenbesuche zu tätigen. Wenn er dafür etwas schriftliches von seinem Arbeitgeber in den Händen hätte wäre das doch bestimmt gut oder? Würde das Auto dann erst mal trotzdem mit in die Insolvenzmasse fließen und wir müßten wieder erst abwarten bis es vom TH frei gegeben wird? Wie lange kann es denn noch dauern bis er in der Wohlverhaltensphase ist? Läuft ja nun schon seit Dez 2011 die Anfangsphase.
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InsOmania

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Re: Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 13. März 2013, 11:57:11 »

wenn er es für Kundenbesuche etc. benötigt, dass dann auch vom Arbeitgeber bestätigt wird, reicht das als Nachweis. Somit fällt es dann zunächst nicht unter den Insolvenzbeschlag. Heißt auch, es kann vom TH auch nicht freigegeben werden. Er kann ja nur das freigeben, was unter den Insolvenzbeschlag fällt.
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Beste Grüße
 

Pferdemetzger

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Re: Autopfändung in der Anfangsphase der Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 13. März 2013, 18:59:53 »

Wenn Sie aber das Auto kaufen (Kaufvertrag auf Ihren Namen) gehört das Fahrzeug rechtlich Ihnen. Sie überlassen es Ihrem Lebensgefährten unentgeldlich zur Nutzung. Ihr LG kann ohne weiteres das Fahrzeug auf sich zulassen und versichern....das ist der einfachste Weg. Ich bekam immer für das von mir genutzte, auf mich zugelassene und versicherte Fahrzeug den Steuerbescheid zum TH, dieser leitete diesen mit der Bitte zur Erledigung an mich weiter.
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