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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI  (Gelesen 2713 mal)

mamaspinne

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Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« am: 22. Januar 2013, 11:55:23 »

Hallo,

wir haben im August 363€ Autosteuer bezahlt. Mein Mann braucht das Auto um zur Arbeit zu fahren. Das Auto ist laut TH unpfändbar. Nun ist am 02.11.2012 die PI eröffnet worden.  Heute haben wir vom Finanzamt Bescheid erhalten das von dort aus 298€ Steuer an den TH ausgezahlt werden müssen und WIR das gleiche Geld noch mal zahlen sollen an das Finanzamt. Wir haben das Geld nicht!! Hätte der TH uns nicht erstmal was sagen müssen?? Wir können den Betrag nicht zahlen, und das Finanzamt lässt sich ja nicht auf Ratenzahlungen ein. Also was passiert jetzt mit dem Fahrzeug?? Gehört das uns oder dem TH?? Wer ist für die Steuer zuständig solange das Fahrzeug auf ein Insolvenzkennzeichen läuft?? Die TH-Sekretärin konnte uns auch keine Auskunft geben, außer das das KFZ unpfändbar ist. Wir haben den Wagen vor 4 Jahren mit 1500€ gekauft, es ist 19 Jahre alt. Ich versteh nicht warum sowas in der Inso möglich ist, man will seine Schulden regeln und wird dann gezwungen neue zu machen!
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Neustart2011

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #1 am: 22. Januar 2013, 13:51:27 »

Das das FA die anteilige KFZ Steuer an den TH auskehrt ist völlig normal. Es handelt sich um ein Guthaben welches zur Masse fällt. Somit wird der Steuerbetrag erneut fällig und ist von Ihnen umgehend zu begleichen. In der Regel fängt mit Insolvenzeröffnung und Auskehrung ein neues Steuerjahr an. Sollten sie die KFZ Steuer nicht erneut zahlen, kann das FA diese Forderung auch mit Zwangsmaßnahmen eintreiben ( Art und Form in Abhängigkeit zur Insolvenzordnung.
Am schlimmsten trifft es natürlich die, die unmittelbar vor Insolvenzeröffnung gezahlt haben und somit den vollen Betrag nochmals aufbringen müssen.

Warum wurden sie vorher nicht vom Anwalt / Schuldnerberater darüber aufgeklärt? Der TH wird ihnen nur wenig bis garnichts erklären. Haben sie sich mit den Folgen einer Insolvenz auseinander gesetzt, Informationen darüber eingeholt was alles auf sie zu kommt?

Was ist ein Insolvenzkennzeichen? Habe auf der Strasse bislang nur ganz normale Kennzeichen gesehen ohne Hinweis auf ein Insolvenzverfahren.
Das Fahrzeug ist frei gegeben und gehört Ihnen...also sind sie auch für alle in diesem Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten verantwortlich.
« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, 13:55:16 von Neustart2011 »
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mamaspinne

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #2 am: 22. Januar 2013, 14:50:17 »

Danke für die Antwort.
Wir haben gedacht das wir gut informiert sind ( hatten einen Anwalt der angeblich auf Schuldenbereinigungen und Insolvenz spezialisiert sind), sind aber von diesem falsch beraten worden. Hätten wir die wahren Informationen erhalten wäre mein Mann NIE in die Insolvenz gegangen ( hat bei der Berechnung meines Mannes die Stiefkinder mit einbezogen und gesagt es wären 81€ pfändbar-nun sind es 730€ ). Nun stehen wir schlechter da als VOR der Inso! Und nachdem die Inso eingereicht wurde hat dieser uns lapidar erklärt  er wäre jetzt nicht mehr zuständig. Und nun kommt mein Mann aus der Inso nicht mehr raus.
Und wieso sind bezahlte Rechnungen ( und das ist ja die Steuerzahlung) ein Guthaben?? Wovon sollen wir das bezahlen??????
Können wir das Fahrzeug abmelden? Mein Mann könnte im Notfall mit dem Auto unserer Tochter zur Arbeit fahren. Wir haben beim Gericht einen Antrag gestellt das mein Mann einen erhöhten Freibetrag bekommt weil er das Auto ja zur Arbeit braucht. Und dieser Antrag ist ja noch nicht bearbeitet bzw entschieden.
Als " Steuerkennzeichen" bezeichnete die Dame vom Finanzamt unser Auto da es ja jetzt erstmal über den Treuhänder läuft.

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Neustart2011

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #3 am: 22. Januar 2013, 16:32:51 »

Sie bezahlen die KFZ Steuer im Vorraus...somit ist es ein Guthaben was, wenn man so will, jeden Monat verbraucht wird, bis es wieder "neu aufgefüllt" werden muß.

Durch bezahlte Rechnungen entsteht nicht grundsätzlich ein Guthaben.

Da das Fahrzeug freigegeben ist, können sie es selbstverständlich abmelden...sollten sie es verkaufen, bin ich mir aber nicht so ganz sicher ob der erlös nicht pfändbar ist...da melden sich später hier bestimmt noch Experten zu Wort.

...aber die Sache mit den Stiefkindern gibt mir zu denken...meines Erachtens müssten diese berücksichtigt werden. Wie ist die Situation? Leben diese bei Ihnen und ihrem Mann? Erwirtschaften die "Kinder" eigenes Einkommen? Bitte schildern sie wenn möglich die Situation diesbezüglich etwas genauer. Danke
« Letzte Änderung: 22. Januar 2013, 16:34:55 von Neustart2011 »
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Der_Alte

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #4 am: 22. Januar 2013, 17:22:50 »

Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Fehler des FA.

In BFH, Urteil vom 8. 9. 2011 - II R 54/10 erläutert das Gericht:
aa) Hat der Insolvenzverwalter eine echte Freigabe des Fahrzeugs erklärt, entfällt ein Bezug der Kraftfahrzeugsteuer zur Insolvenzmasse. Denn durch die Freigabeerklärung wird das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse entlassen und fällt in das insolvenzfreie Schuldnervermögen zurück (vgl. Hirte in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 35 Rz 82, m. w. N.).

Wenn also das Fahrzeug schon bei der ersten Feststellung durch den TH als unpfändbar erklärt wurde, ist zu keinem Zeitpunkt das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse gewesen. Damit ist nach der obigen Urteilsfeststellung auch die Kfz-Steuer nicht der Insolvenzmasse zuzurechnen.

Sie sollten das FA darauf hinweisen, dass es sich um ein unpfändbares Fahrzeug handelt. Damit gehört dann das Steuerguthaben für dieses Kfz ebenfalls zum unpfändbaren Vermögen und wurde zu Unrecht durch das FA an den Treuhänder überwiesen.
Das FA muss sich also das Geld vom TH wiederholenund Sie so stellen, als sei der Betrag vollständig bezahlt.
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mamaspinne

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #5 am: 22. Januar 2013, 18:22:14 »

Hallo Neustart,

der RAW, welcher vorher den pfändbaren Betrag ausgerechnet hat, hat unsere gemeinsame Tochter sowie meine 2 Kinder ( also Sttiefkinder meines MAnnes) berücksichtigt(Und bei 2124€ netto sind bei 3 Personen +-81€ pfändbar, bei 0 Personen +- 730€.). Dies ist auch erstmal so vom gericht akzeptiert worden. Vor dem Erstgespräch mit dem TH haben wir eine Fragenliste bekommen, dort durften NUR die leiblichen Kinder berücksichtigt werden. Beim Gespräch selber erklärte er dann :da unsere gemeinsame Tochter ein Baby hat ( 9 Monate) will der TH auch diese nicht als unterhaltsberechtigt ansehen: sie habe schließlich 300€ Erziehungsgeld!Und die Stiefkinder wären in der Insolvenz nicht zu berücksichtigen-da habe mein Mann ja nichts mit zu tun(unterhaltsrechtlich gesehen).Dafür müsse ich selber aufkommen ( ich habe 900€ netto).
Wir leben alle zusammen im selben Haushalt ( mein Mann-ich-3 Kinder und Enkel).
Sozialhilfe würden wir nicht bekommen da mein Mann ja genug verdient,haha :fuchsteufelswild:.Und dann ist jetzt unsere Waschmaschine kaputt:300€, das Auto welches mein Mann dringend braucht: grad für 300€ repariert und nun Steuer 300€ zahlbar, das belgische Finanzamt akzeptiert die deutsche Insolvenz nicht und pfändet nächsten Monat alles bis auf 1245€....mir gehts echt gut heute.
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Neustart2011

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #6 am: 23. Januar 2013, 13:01:30 »

Ihr TH ist ein dummes A....ch. Wenden sie sich sofort an das Insolvenzgericht / Ihren Rechtspfleger. Der TH darf ohne Beschluss vom Gericht nicht eigenmächtig entscheiden wer unterhaltsberechtigt ist und wer nicht!!!! Ich wette, es werden alle Personen anerkannt. Alleine die Sache mit 300 Euro der Tochter! Es gibt eindeutige Rechtssprechungen die besagen, dass dieser Betrag nicht angerechnet wird. PAPS oder INSOKALLE werden dir sicher genaue Gesetzte erläutern können.
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Feuerwald

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #7 am: 23. Januar 2013, 14:45:36 »

"Ich wette, es werden alle Personen anerkannt."
 

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle gesetzlich unterhaltspflichtige Personen bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen, solange kein abweichender Beschluss von Gericht (§ 850c Abs. 4 ZPO) vorliegt. Wer führt den Pfändungsbetrag ab? Welche beschlüsse liegen vor?


Stiefkinder:

Nein. Es mangelt m.E. an der gesetzlichen Unterhaltspflicht gem. § 850c Abs. 1 ZPO

Ehepartner:

Ja. Jedoch ist bei einem Einkommen von 900 Euro auf Antrag und Entscheidung des Gerichtes davon auszugehen, dass diese auch unberücksichtigt bleibt.

Tochter mit Kind und 300 Euro Elterngeld

Ja. Hier sehe ich eine Unterhaltspflicht.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Der_Alte

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #8 am: 23. Januar 2013, 21:29:28 »

Tochter mit Kind und 300 Euro Elterngeld

Ja. Hier sehe ich eine Unterhaltspflicht.

Hier dürften sogar zwei UB anzurechnen sein, wenn die Tochter ohne eigenes Einkommen mit in Ihrem Haushalt lebt. Denn dann unterstützen Sie nicht nur die Tochter, sondern auch das Enkelkind.
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mamaspinne

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Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #9 am: 24. Januar 2013, 11:58:06 »

@ der Alte: vielen Dank!!!! Ich habe also ( mit deiner Info in der Hand) noch mal beim FA angerufen und das ganze erklärt. Nachdem der nette Herr dann alles gefunden hatte war schnell geklärt das wir NICHT zahlen müssen und auch der TH kein Geld bekommt, das "Guthaben" wird auf eine neue Steuernummer umgebucht.. Die Sache ist etwas kompliziert, man bekommt ja beim Anmelden eine Steuernummer...in der Inso geht das KFZ erstmal zur Masse, was bedeutet eine neue Steuernummer....und der TH hat das Fahrzeug als echte Freigabe rausgenommen...also DRITTE Steuernummer. Bevor der Herr am Tel das sortiert hatte waren wir ein paar Minuten weiter  :wink:.
Da viel mir eine Lawine vom Herzen!!
@ Neustart: unser TH ist ein ganz netter. Bisher haben wir noch nichts zahlen müssen, er wartet erstmal ab was das Gericht zu den unterhaltsberechtigten Personen und den Fahrtkosten meines Mannes sagt. Und er gibt Tipps "durch die Blume" wie man manche "Probleme" anpacken soll, schließlich darf er uns ja keine Tipps geben-er ist ja beiden Seiten verpflichtet, wobei die Gläubiger natürlich schon vorrang haben.Er hätte natürlich auch einfach sagen können: bitte überweisen Sie mal 730€.
Mist gebaut hat einzig und allein der erste Anwalt!!
Was den Arbeitgeber angeht: mein Mann ist Belgier und bei der belgischen Armee in Belgien stationiert. Das heißt das dort nicht gepfändet werden kann ( O-Ton des TH). Wir faxen jeden Monat brav die Abrechnungen durch und gut ist.
Noch eine Frage: weiß jemand ob die Belgischen Banken-Steuerbehörden eine deutsche Insolvenz anerkennen müssen?? Oder an wen man sich da wenden kann?
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Insokalle

Re: Autosteuer bei Auto welches nicht pfändbar ist in der PI
« Antwort #10 am: 24. Januar 2013, 15:45:00 »

Das sollte der Fall sein, weil Belgien der EuInsVO beigetreten ist.
Ggf. in Belgien nachfragen.
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