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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Autoverkauf  (Gelesen 5376 mal)

kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #20 am: 19. April 2009, 11:22:58 »

Hallo Tatum!
Nach deiner Antwort hier habe ich mal alle meine Unterlagen herausgesucht und siehe da! Habe ein Schreiben datiert vom 05.12. gefunden vom Amtsgericht.
Aus diesem Schreiben geht vor das der IV wohl tatsächlich seinen Bericht vorgelegt hat!!!
Ich habe ihn allerdings nicht bekommen! :fuchsteufelswild: :sad:
Wenn du sagst dass dieser mir auch zusteht müsste ich ihn ja auch anfordern können.
Wie mache ich das am besten beim IV oder beim Amtsgericht?
Der IV hat dies ja anscheinend versäumt mir weiterzuleiten.........
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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #21 am: 19. April 2009, 13:22:32 »

Der Bericht steht ihnen nicht zu.
Sie haben aber die Möglichkeit der Einsichtnahme in ihre Insolvenzakte.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tatum

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Re: Autoverkauf
« Antwort #22 am: 19. April 2009, 13:51:13 »

Hallo Paps!

Ich bin etwas verwirrt. Warum sollte der Bericht dem Insolventen nicht zustehen? Oder anders gesagt, erst nach Bitte um Einsichtnahme?
Also ich habe diesen Bericht zugestellt bekommen, damit ich "...Kenntnis nehmen und eventuell Stellung beziehen kann."
Weiter heisst es, dass "...eventuelle Einwendungen gegen angemeldete Forderungen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht schriftlich einzureichen sind."
Und das kann ich doch nur und vor allem rechtzeitig tun, wenn ich mit dem Bericht vertraut gemacht werde bzw. mir dieser vom TH auch zugestellt wurde/wird.  :dntknw:

LG Tatum.
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #23 am: 19. April 2009, 17:29:45 »

Das stimmt wohl!
Vor allem würde ich gerne wissen was nun mit meinem Auto ist.
Ich habe sowieso das Gefühl das die IV einen sehr kurz und auch für doof halten.
Ich finde denen ihr Verhalten sehr abwertend.
Wenn ich z.B. Anfragen stelle und nach 14 Tage immernoch keine Antwort bekomme.
Aber wehe man selbst teilt Sachverhalte verspätet mit..........
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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #24 am: 19. April 2009, 19:42:04 »

Hallo Paps!

Ich bin etwas verwirrt. Warum sollte der Bericht dem Insolventen nicht zustehen? Oder anders gesagt, erst nach Bitte um Einsichtnahme?
Also ich habe diesen Bericht zugestellt bekommen, damit ich "...Kenntnis nehmen und eventuell Stellung beziehen kann."
Weiter heisst es, dass "...eventuelle Einwendungen gegen angemeldete Forderungen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht schriftlich einzureichen sind."
Und das kann ich doch nur und vor allem rechtzeitig tun, wenn ich mit dem Bericht vertraut gemacht werde bzw. mir dieser vom TH auch zugestellt wurde/wird.  :dntknw:

LG Tatum.

Dann haben Sie doch nur die Forderungsaufstellungen bekommen und nicht den Schlußbericht des TH, bzw die jährlichen Berichte.
In Ihrem Fall ist das Verfahren schriftlich gelaufen; insofern müssen Sie sich ja äußern können um vbuH und unstimmige Forderungen zu bestreiten.
Zitat
§ 178
Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung...

(1) Eine Forderung gilt als festgestellt, soweit gegen sie im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) ein Widerspruch weder vom Insolvenzverwalter noch von einem Insolvenzgläubiger erhoben wird oder soweit ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung nicht entgegen.

Bei Kobold geht es aber um Entscheidungen des Gerichts /ggf des IV/TH unabhängig von Berichten.
Dies kann man nur durch Einsichtnahme in die Akte nachvollziehen.

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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #25 am: 19. April 2009, 19:44:34 »

Das stimmt wohl!
Vor allem würde ich gerne wissen was nun mit meinem Auto ist.
.....
Wenn ich z.B. Anfragen stelle und nach 14 Tage immernoch keine Antwort bekomme.

Dann stellen Sie die Anfragen immer parallel ans Gericht.
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Re: Autoverkauf
« Antwort #26 am: 19. April 2009, 21:43:04 »

Dann haben Sie doch nur die Forderungsaufstellungen bekommen und nicht den Schlußbericht des TH, bzw die jährlichen Berichte.

Es ging darum, dass nach kobolds Insovenzeröffnung im Oktober 2008 er nichts schriftliches vom TH vorzuliegen hatte, ob sein PKW nun freigegeben wurde, oder nicht. Also ein unklarer Sachverhalt.

Darauf habe ich ihm mitgeteilt, dass es doch eigentlich einen Prüfbericht geben müsste, den der TH so ca. 2,5 Monate nach der Insovenzeröffnung an das Amtsgericht und den Insolventen schickt.

In diesem Prüfbericht befindet sich unter anderem die Vermögensübersicht des Insolventen, wo auch die Frage mit dem PKW geklärt sein sollte.
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Re: Autoverkauf
« Antwort #27 am: 19. April 2009, 22:14:56 »


Weiter heisst es, dass "...eventuelle Einwendungen gegen angemeldete Forderungen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht schriftlich einzureichen sind."
Und das kann ich doch nur und vor allem rechtzeitig tun, wenn ich mit dem Bericht vertraut gemacht werde
LG Tatum.
Das gilt aber nur für das schriftliche Verfahren.
Ansonsten hat der Schuldner nur die Möglichkeit im Prüftermin
Zitat
§ 176
Verlauf des Prüfungstermins

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
............
§ 184
Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners

(1) Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten,



Also sollte man im mündlichen Verfahren beim Prüftermin anwesend sein, sonst hat man keinen Überblick und muß sich zur Einsichtnahme mit Voranmeldung an das Gericht wenden.

Aber es soll ja auch verträgliche IV/TH geben, die einem dann schon auf dem Laufenden halten.
« Letzte Änderung: 19. April 2009, 22:18:51 von paps »
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Re: Autoverkauf
« Antwort #28 am: 20. April 2009, 11:16:55 »

"Dann stellen Sie die Anfragen immer parallel ans Gericht."

Die beim Gericht müssen doch auch denken man hat sie nicht alle wenn immer wieder wegen Dingen die eigentlich schnell geklärt wären dort anfragt. :mad2:
Andererseits, wenn ich vom IV keine Antwort bekomme muss ich es ja so machen, schliesslich geht das Leben ja weiter..... :dntknw:
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