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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Autoverkauf  (Gelesen 5412 mal)

kobold04

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Autoverkauf
« am: 16. April 2009, 15:39:11 »

Hallo!
Ich nin noch in der Insolvenz (seit 7 Monaten) und warte aud die WVP.
Nun steht die Überlegeung an meinen PKW zu verkaufen.
So weit ich weiß würde ja der gesamte Betrag für den Verkauf an den IV gehen, oder?
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten damit ich aus dem Verkauf auch noch profitiere? Möchte ja nicht Alles "verlieren"?
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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #1 am: 16. April 2009, 17:51:17 »

Da sie nach 7 Monaten noch im Besitz des PKW sind, wird er wohl freigegeben sein.
Wenn dem so ist, fällt der Verkaufserlös nicht zur Masse, wenn er zur Anschaffung eines weiteren(neuen) Pkw genutzt wird.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #2 am: 16. April 2009, 18:19:49 »

Ich würde keinen neuen kaufen, bekäme einen Dienstwagen...........
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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #3 am: 16. April 2009, 18:45:22 »

wurde der PKW freigegeben?
War damals absehbar, dass ein Dienstwagen möglich ist?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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lucca_m

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Re: Autoverkauf
« Antwort #4 am: 17. April 2009, 09:14:17 »

Ein Dienstwagen ist in der Insolvenz das teuerste Gefährt, da er den niminellen Nettobetrag erhöht und dadurch mehr abgeführt werden muss.
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #5 am: 17. April 2009, 15:49:41 »

Was heisst freigegeben, Paps?
Nein, absehbar war es nicht. Das Thema Dienstwagen steht auch erst zum Jahreswechsel im Raum!
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #6 am: 17. April 2009, 15:51:10 »

Kallo lucca_m!

"Ein Dienstwagen ist in der Insolvenz das teuerste Gefährt, da er den niminellen Nettobetrag erhöht und dadurch mehr abgeführt werden muss."

Was genau heisst das?????
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lucca_m

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Re: Autoverkauf
« Antwort #7 am: 17. April 2009, 17:23:38 »

Schauen Sie sich diesen Link an:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Verbraucherinsolvenz-Dienstwagen--4181.html

Oder Sie geben in das Suchfeld oben rechts "Firmenwagen" ein
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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #8 am: 17. April 2009, 17:27:28 »

freigegeben heißt, dass der TH den Wagen nicht zur Masse ziehen wollte, da sie diesen zur erwerbstätigkeit benötigen.
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #9 am: 17. April 2009, 17:57:28 »

Ja, so ist es!
Somit hat er ihn dann wohl freigegeben!?
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Tatum

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Re: Autoverkauf
« Antwort #10 am: 17. April 2009, 18:07:13 »

Freigeben heißt auch, wenn aufgrund des Alters und der Laufleistung bei einer Verwertung nicht mehr mit einem Erlös (für die Masse) zu rechnen ist, so dass der PKW (vom TH) freigegeben wird.  :wink:
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paps

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Re: Autoverkauf
« Antwort #11 am: 17. April 2009, 18:27:57 »

nun dann wäre aber im Beispiel der Schrotthändler erster Ansprechpartner.
Aber ansonsten stimmt das natürlich auch.
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Tatum

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Re: Autoverkauf
« Antwort #12 am: 17. April 2009, 18:48:33 »

Sag doch sowas nicht, paps.  :nono:

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Re: Autoverkauf
« Antwort #13 am: 17. April 2009, 18:55:22 »

Nun ja,der Jüngste ist er nicht mehr, aber ein Verkauf würde ja schon noch was bringen.
Meines Wissens nach wurde er freigegeben damit ich zur Arbeit damit fahren kann.
Kann der IV so etwas wiederrufen, wenn ich den Wagen z.B. nicht mehr für die Arbeit benötigen würde, bzw. ihn verkaufen wollte? Oder kann ich jetzt damit tun und lassen was ich will?
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Tatum

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Re: Autoverkauf
« Antwort #14 am: 17. April 2009, 19:04:14 »

Nun ja,der Jüngste ist er nicht mehr, aber ein Verkauf würde ja schon noch was bringen.

Eben, eben.  :biggrin:

Meines Wissens nach wurde er freigegeben damit ich zur Arbeit damit fahren kann.

 :wink:
Eine Nobelkarosse hätte dein TH sicherlich nicht freigegeben.... :whistle:

Kann der IV so etwas wiederrufen, wenn ich den Wagen z.B. nicht mehr für die Arbeit benötigen würde, bzw. ihn verkaufen wollte? Oder kann ich jetzt damit tun und lassen was ich will?

Meines Erachtens schon. Oder paps?
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Re: Autoverkauf
« Antwort #15 am: 17. April 2009, 22:51:26 »

wenn ein pfändbarer Gegenstand freigegeben wurde, aus welchen Gründen auch immer, dann geht es den TH/IV nichts mehr an.

Anders, wenn ein unpfändbarer Gegenstand plötzlich nicht mehr der Unpfändbarkeit unterliegt.
Dann wäre es im Verfahren wieder massezugehörig.
In diesem Fall, der Einstufung das PKW wegen der Erwerbsobliegenheit als unpfändbarer Gegenstand,  müßte der Verkaufserlös (abzüglich möglicher Verbringungs-, Unterbringungs- und Verwertungskosten, die der IV/Th gehabt hätte) an die Masse gezahlt werden.


Deshalb meine Frage, ob der PKW freigegeben wurde; möglichst schriftlich.
« Letzte Änderung: 17. April 2009, 23:02:13 von paps »
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Tatum

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Re: Autoverkauf
« Antwort #16 am: 18. April 2009, 00:33:50 »

wenn ein pfändbarer Gegenstand freigegeben wurde, aus welchen Gründen auch immer, dann geht es den TH/IV nichts mehr an.

 :juchu:

kobold04:  :coffee:
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #17 am: 18. April 2009, 16:35:48 »

Also, schriftlich habe ich garnichts.
Schriftlich besteht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht.
Was anderes habe ich nicht.
Vom IV habe ich garnichts schriftliches vorliegen.
Von dem wurden Anfangs meine ganzen Daten aufgenommen, und monatliche die Gehaltspfändung, weiter nichts.
Ich warte auch schon über zwei Wochen auf eine Rückmeldung ob der IV von mir Angaben bzgl. meiner Steuererklärung und des Nebenverdienstes braucht.
Bisher keine Rückmedlung.
Da wird man behandelt wie ein Obera..... :mad2:
Will seinen Verpflichtungen nachkommen und bekommt noch nicht einmal eine Antwort.
Seit der Insolvenzeröffnung im Oktober 2008 habe ich nichts weiter gehört.
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foxtra

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Re: Autoverkauf
« Antwort #18 am: 18. April 2009, 16:52:08 »

Dann dürfte das Fahrzeug also doch nicht freigegeben sein. Dies sollten Sie sich in jedem Fall schriftlich geben lassen, sonst gibt es u.U. Probleme !!
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Tatum

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Re: Autoverkauf
« Antwort #19 am: 18. April 2009, 19:11:04 »

Vom IV habe ich garnichts schriftliches vorliegen....
Seit der Insolvenzeröffnung im Oktober 2008 habe ich nichts weiter gehört.

Das ist in der Tat sehr merkwürdig.  :gruebel:
Nach der Insolvenzeröffnung gibt es doch noch einen Prüfungsstichtag (ca. 2,5 Monate) über das Vermögen des Insolventen und an diesem erteilt der TH dem Amtsgericht ein Bericht. Der Bericht geht natürlich auch zu Händen des Insolventen.
In diesem Bericht befindet sich das Gläubiger-und Schuldnerverzeichnis, sowie die Vermögensübersicht.
Und hier sollte die Freigabe des PKW geklärt sein.
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