Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kobold04 am 16. April 2009, 15:39:11

Titel: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 16. April 2009, 15:39:11
Hallo!
Ich nin noch in der Insolvenz (seit 7 Monaten) und warte aud die WVP.
Nun steht die Überlegeung an meinen PKW zu verkaufen.
So weit ich weiß würde ja der gesamte Betrag für den Verkauf an den IV gehen, oder?
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten damit ich aus dem Verkauf auch noch profitiere? Möchte ja nicht Alles "verlieren"?
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 16. April 2009, 17:51:17
Da sie nach 7 Monaten noch im Besitz des PKW sind, wird er wohl freigegeben sein.
Wenn dem so ist, fällt der Verkaufserlös nicht zur Masse, wenn er zur Anschaffung eines weiteren(neuen) Pkw genutzt wird.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 16. April 2009, 18:19:49
Ich würde keinen neuen kaufen, bekäme einen Dienstwagen...........
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 16. April 2009, 18:45:22
wurde der PKW freigegeben?
War damals absehbar, dass ein Dienstwagen möglich ist?
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: lucca_m am 17. April 2009, 09:14:17
Ein Dienstwagen ist in der Insolvenz das teuerste Gefährt, da er den niminellen Nettobetrag erhöht und dadurch mehr abgeführt werden muss.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 15:49:41
Was heisst freigegeben, Paps?
Nein, absehbar war es nicht. Das Thema Dienstwagen steht auch erst zum Jahreswechsel im Raum!
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 15:51:10
Kallo lucca_m!

"Ein Dienstwagen ist in der Insolvenz das teuerste Gefährt, da er den niminellen Nettobetrag erhöht und dadurch mehr abgeführt werden muss."

Was genau heisst das?????
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: lucca_m am 17. April 2009, 17:23:38
Schauen Sie sich diesen Link an:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Verbraucherinsolvenz-Dienstwagen--4181.html

Oder Sie geben in das Suchfeld oben rechts "Firmenwagen" ein
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 17. April 2009, 17:27:28
freigegeben heißt, dass der TH den Wagen nicht zur Masse ziehen wollte, da sie diesen zur erwerbstätigkeit benötigen.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 17:57:28
Ja, so ist es!
Somit hat er ihn dann wohl freigegeben!?
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 17. April 2009, 18:07:13
Freigeben heißt auch, wenn aufgrund des Alters und der Laufleistung bei einer Verwertung nicht mehr mit einem Erlös (für die Masse) zu rechnen ist, so dass der PKW (vom TH) freigegeben wird.  :wink:
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 17. April 2009, 18:27:57
nun dann wäre aber im Beispiel der Schrotthändler erster Ansprechpartner.
Aber ansonsten stimmt das natürlich auch.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 17. April 2009, 18:48:33
Sag doch sowas nicht, paps.  :nono:

Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 17. April 2009, 18:55:22
Nun ja,der Jüngste ist er nicht mehr, aber ein Verkauf würde ja schon noch was bringen.
Meines Wissens nach wurde er freigegeben damit ich zur Arbeit damit fahren kann.
Kann der IV so etwas wiederrufen, wenn ich den Wagen z.B. nicht mehr für die Arbeit benötigen würde, bzw. ihn verkaufen wollte? Oder kann ich jetzt damit tun und lassen was ich will?
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 17. April 2009, 19:04:14
Nun ja,der Jüngste ist er nicht mehr, aber ein Verkauf würde ja schon noch was bringen.

Eben, eben.  :biggrin:

Meines Wissens nach wurde er freigegeben damit ich zur Arbeit damit fahren kann.

 :wink:
Eine Nobelkarosse hätte dein TH sicherlich nicht freigegeben.... :whistle:

Kann der IV so etwas wiederrufen, wenn ich den Wagen z.B. nicht mehr für die Arbeit benötigen würde, bzw. ihn verkaufen wollte? Oder kann ich jetzt damit tun und lassen was ich will?

Meines Erachtens schon. Oder paps?
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 17. April 2009, 22:51:26
wenn ein pfändbarer Gegenstand freigegeben wurde, aus welchen Gründen auch immer, dann geht es den TH/IV nichts mehr an.

Anders, wenn ein unpfändbarer Gegenstand plötzlich nicht mehr der Unpfändbarkeit unterliegt.
Dann wäre es im Verfahren wieder massezugehörig.
In diesem Fall, der Einstufung das PKW wegen der Erwerbsobliegenheit als unpfändbarer Gegenstand,  müßte der Verkaufserlös (abzüglich möglicher Verbringungs-, Unterbringungs- und Verwertungskosten, die der IV/Th gehabt hätte) an die Masse gezahlt werden.


Deshalb meine Frage, ob der PKW freigegeben wurde; möglichst schriftlich.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 18. April 2009, 00:33:50
wenn ein pfändbarer Gegenstand freigegeben wurde, aus welchen Gründen auch immer, dann geht es den TH/IV nichts mehr an.

 :juchu:

kobold04:  :coffee:
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 18. April 2009, 16:35:48
Also, schriftlich habe ich garnichts.
Schriftlich besteht nur die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht.
Was anderes habe ich nicht.
Vom IV habe ich garnichts schriftliches vorliegen.
Von dem wurden Anfangs meine ganzen Daten aufgenommen, und monatliche die Gehaltspfändung, weiter nichts.
Ich warte auch schon über zwei Wochen auf eine Rückmeldung ob der IV von mir Angaben bzgl. meiner Steuererklärung und des Nebenverdienstes braucht.
Bisher keine Rückmedlung.
Da wird man behandelt wie ein Obera..... :mad2:
Will seinen Verpflichtungen nachkommen und bekommt noch nicht einmal eine Antwort.
Seit der Insolvenzeröffnung im Oktober 2008 habe ich nichts weiter gehört.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: foxtra am 18. April 2009, 16:52:08
Dann dürfte das Fahrzeug also doch nicht freigegeben sein. Dies sollten Sie sich in jedem Fall schriftlich geben lassen, sonst gibt es u.U. Probleme !!
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 18. April 2009, 19:11:04
Vom IV habe ich garnichts schriftliches vorliegen....
Seit der Insolvenzeröffnung im Oktober 2008 habe ich nichts weiter gehört.

Das ist in der Tat sehr merkwürdig.  :gruebel:
Nach der Insolvenzeröffnung gibt es doch noch einen Prüfungsstichtag (ca. 2,5 Monate) über das Vermögen des Insolventen und an diesem erteilt der TH dem Amtsgericht ein Bericht. Der Bericht geht natürlich auch zu Händen des Insolventen.
In diesem Bericht befindet sich das Gläubiger-und Schuldnerverzeichnis, sowie die Vermögensübersicht.
Und hier sollte die Freigabe des PKW geklärt sein.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 19. April 2009, 11:22:58
Hallo Tatum!
Nach deiner Antwort hier habe ich mal alle meine Unterlagen herausgesucht und siehe da! Habe ein Schreiben datiert vom 05.12. gefunden vom Amtsgericht.
Aus diesem Schreiben geht vor das der IV wohl tatsächlich seinen Bericht vorgelegt hat!!!
Ich habe ihn allerdings nicht bekommen! :fuchsteufelswild: :sad:
Wenn du sagst dass dieser mir auch zusteht müsste ich ihn ja auch anfordern können.
Wie mache ich das am besten beim IV oder beim Amtsgericht?
Der IV hat dies ja anscheinend versäumt mir weiterzuleiten.........
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 19. April 2009, 13:22:32
Der Bericht steht ihnen nicht zu.
Sie haben aber die Möglichkeit der Einsichtnahme in ihre Insolvenzakte.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 19. April 2009, 13:51:13
Hallo Paps!

Ich bin etwas verwirrt. Warum sollte der Bericht dem Insolventen nicht zustehen? Oder anders gesagt, erst nach Bitte um Einsichtnahme?
Also ich habe diesen Bericht zugestellt bekommen, damit ich "...Kenntnis nehmen und eventuell Stellung beziehen kann."
Weiter heisst es, dass "...eventuelle Einwendungen gegen angemeldete Forderungen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht schriftlich einzureichen sind."
Und das kann ich doch nur und vor allem rechtzeitig tun, wenn ich mit dem Bericht vertraut gemacht werde bzw. mir dieser vom TH auch zugestellt wurde/wird.  :dntknw:

LG Tatum.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 19. April 2009, 17:29:45
Das stimmt wohl!
Vor allem würde ich gerne wissen was nun mit meinem Auto ist.
Ich habe sowieso das Gefühl das die IV einen sehr kurz und auch für doof halten.
Ich finde denen ihr Verhalten sehr abwertend.
Wenn ich z.B. Anfragen stelle und nach 14 Tage immernoch keine Antwort bekomme.
Aber wehe man selbst teilt Sachverhalte verspätet mit..........
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 19. April 2009, 19:42:04
Hallo Paps!

Ich bin etwas verwirrt. Warum sollte der Bericht dem Insolventen nicht zustehen? Oder anders gesagt, erst nach Bitte um Einsichtnahme?
Also ich habe diesen Bericht zugestellt bekommen, damit ich "...Kenntnis nehmen und eventuell Stellung beziehen kann."
Weiter heisst es, dass "...eventuelle Einwendungen gegen angemeldete Forderungen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht schriftlich einzureichen sind."
Und das kann ich doch nur und vor allem rechtzeitig tun, wenn ich mit dem Bericht vertraut gemacht werde bzw. mir dieser vom TH auch zugestellt wurde/wird.  :dntknw:

LG Tatum.

Dann haben Sie doch nur die Forderungsaufstellungen bekommen und nicht den Schlußbericht des TH, bzw die jährlichen Berichte.
In Ihrem Fall ist das Verfahren schriftlich gelaufen; insofern müssen Sie sich ja äußern können um vbuH und unstimmige Forderungen zu bestreiten.
Zitat
§ 178
Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung...

(1) Eine Forderung gilt als festgestellt, soweit gegen sie im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) ein Widerspruch weder vom Insolvenzverwalter noch von einem Insolvenzgläubiger erhoben wird oder soweit ein erhobener Widerspruch beseitigt ist. Ein Widerspruch des Schuldners steht der Feststellung der Forderung nicht entgegen.

Bei Kobold geht es aber um Entscheidungen des Gerichts /ggf des IV/TH unabhängig von Berichten.
Dies kann man nur durch Einsichtnahme in die Akte nachvollziehen.

Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 19. April 2009, 19:44:34
Das stimmt wohl!
Vor allem würde ich gerne wissen was nun mit meinem Auto ist.
.....
Wenn ich z.B. Anfragen stelle und nach 14 Tage immernoch keine Antwort bekomme.

Dann stellen Sie die Anfragen immer parallel ans Gericht.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: Tatum am 19. April 2009, 21:43:04
Dann haben Sie doch nur die Forderungsaufstellungen bekommen und nicht den Schlußbericht des TH, bzw die jährlichen Berichte.

Es ging darum, dass nach kobolds Insovenzeröffnung im Oktober 2008 er nichts schriftliches vom TH vorzuliegen hatte, ob sein PKW nun freigegeben wurde, oder nicht. Also ein unklarer Sachverhalt.

Darauf habe ich ihm mitgeteilt, dass es doch eigentlich einen Prüfbericht geben müsste, den der TH so ca. 2,5 Monate nach der Insovenzeröffnung an das Amtsgericht und den Insolventen schickt.

In diesem Prüfbericht befindet sich unter anderem die Vermögensübersicht des Insolventen, wo auch die Frage mit dem PKW geklärt sein sollte.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: paps am 19. April 2009, 22:14:56

Weiter heisst es, dass "...eventuelle Einwendungen gegen angemeldete Forderungen mit den entsprechenden Belegen beim Amtsgericht schriftlich einzureichen sind."
Und das kann ich doch nur und vor allem rechtzeitig tun, wenn ich mit dem Bericht vertraut gemacht werde
LG Tatum.
Das gilt aber nur für das schriftliche Verfahren.
Ansonsten hat der Schuldner nur die Möglichkeit im Prüftermin
Zitat
§ 176
Verlauf des Prüfungstermins

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
............
§ 184
Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners

(1) Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten,



Also sollte man im mündlichen Verfahren beim Prüftermin anwesend sein, sonst hat man keinen Überblick und muß sich zur Einsichtnahme mit Voranmeldung an das Gericht wenden.

Aber es soll ja auch verträgliche IV/TH geben, die einem dann schon auf dem Laufenden halten.
Titel: Re: Autoverkauf
Beitrag von: kobold04 am 20. April 2009, 11:16:55
"Dann stellen Sie die Anfragen immer parallel ans Gericht."

Die beim Gericht müssen doch auch denken man hat sie nicht alle wenn immer wieder wegen Dingen die eigentlich schnell geklärt wären dort anfragt. :mad2:
Andererseits, wenn ich vom IV keine Antwort bekomme muss ich es ja so machen, schliesslich geht das Leben ja weiter..... :dntknw: