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Autor Thema: Autoverkauf im Insolvenzverfahren  (Gelesen 2032 mal)

crimo65

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Autoverkauf im Insolvenzverfahren
« am: 04. März 2013, 21:43:39 »

Hallo,
ich bin seit August 2009 im IV, immer noch keine WVP.
Nach Eröffnung konnte ich mein Fahrzeug behalten, aufgrund Schichtdienst.
Ich habe es für 1000 Euro beim TH abgestottert.
Wie ist es nun, wenn ich es verkaufen möchte. TÜV läuft ab und für einen neuen oder Reparatur reicht natürlich das Geld nicht. Ich denke ja mal nicht, dass ich die Kohle behalten kann?? Es kämen vielleicht so 1000-1500 vielleicht beim Verkauf raus.
Und der TH und ich sind auch nicht die besten Freunde. Er lässt mich ja auch mit der WVP zappeln, schon im 4. Jahr und nichts kommt bei rum.
Danke für ein paar Tipps.
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InsOmania

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Re: Autoverkauf im Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 05. März 2013, 09:17:51 »

Hier ist vonm Grundsatz m.E. schon etwas schief gelaufen.

Sie teilen mit, dass das Fahrzeug zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt worden ist. Hier entsteht von Gesetzes wegen bereits ein Pfändungsschutz nach § 811 Abs. 5 ZPO, so dass das Fahrzeug zunächst erst einmal gar nicht massezugehörig war i.V.m. § 36 InsO. Daher erschließt es sich mir nicht, wieso sie das Auto für 1.000,00 € beim TH "abgestottert haben". Dieser hatte kein Verwertungsrecht. Das ist schonmal Fehler 1.

Ferner teilen Sie nunmehr mit, dass das Fahrzeug verkauft werden soll. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es nunmehr nicht mehr zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigt wird, weswegen es nicht mehr vor der Pfändung geschützt und demzufolge massezugehörig wird. Erst jetzt könnte man mit dem Treuhänder in "Verhandlung" treten, ob das Fahrzeug aus der Insolvenz herausgelöst werden könnte. Sie teilen mit, dies bereist gegen Zahlung von 1.000,00 € getan zu haben. Folgerichtig müsste der TH nunmehr das Fahrzeug aus dem Insolvenzbeschlag freigeben, was er ja offensichtlich nicht getan hat. Das ist Fehler 2.

Sie sollten daher mit dem TH Kontakt hinsichtlich der Freigabe des Fahrzeugs aufnehmen. Mit der Freigabeerklärung geht das KfZ von insolvenzbeschlagenen Vermögen in das insolvenzfrei Vermögen über, so dass der Verkaufserlös dann nicht massezugehörig wäre.
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Beste Grüße
 

Insoman

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Re: Autoverkauf im Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 05. März 2013, 23:18:03 »

Wahrscheinlich ist es eher so gelaufen:
Um eine Austauschpfändung nach § 811a ZPO zu vermeiden, wird oft der Differenzbetrag eingefordert, wenn der Ist-Wert des unpfändbaren Fahrzeugs eine Summe von +- € 1.500,00 übersteigt.
Der von Ihnen seinerzeit entrichtete Betrag wird eben dieser Differenzbetrag gewesen sein.
Sie haben also nicht den Gesamtwert des KFZ abgestottert, sondern den Überhang..

Wenn Sie weiterhin beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind, sollten Sie bei Gericht beantragen, dass Sie den Verkaufserlös für ein neues KFZ verwenden können.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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