"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Mahnbescheid im laufenden Verfahren  (Gelesen 2854 mal)

ditschi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Mahnbescheid im laufenden Verfahren
« am: 15. Oktober 2007, 14:07:14 »

Hallo, war lange nicht mehr hier, bräuchte aber mal wieder einen Rat.  Das Inso Verfahren von mir wurde Anfang August eröffnet und das meines Mannes Ende
September.  Läuft alles verhältnismässig ruhig.  Kein Konto wurde gesperrt oder so.  Nun bombadieren uns die Gläubiger jedoch mit Mahn- bzw.  Vollstreckungsbescheiden, die Inkassobüros schreiben uns ständig an und das ganze geht nun doch ein bischen an die Nerven.  Nun meine Frage: Kann ich das
irgendwie stoppen? Soll ich denen sagen das unsere Inso-Verfahren eröffnet sind oder wie soll ich mich verhalten? Für ein paar Tips wäre ich dankbar.

Gruss ditschi
Gespeichert
 

Gismo

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 117
Re: Mahnbescheid im laufenden Verfahren
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2007, 19:36:31 »

Hallo,

Im Verbraucher Insolvenzverfahren sind einige Dinge anders als bei mir in der Regelinsolvenz, aber im Grunde.......

1. Sie müssen doch vor Eröffnung einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch angestrebt haben, daß ist meiner Ansicht die Voraussetzung für die Eröffnung des Verfahrens.
Also müssen doch alle Gläubiger angeschrieben worden sein und über Ihre anstehende Inso bescheid gewusst haben.  :dntknw:
Darm verstehe ich eigendlich nicht warum die jetzt son Stress machen.  :dntknw: einige müssen ja noch nicht mal Tituliert sein wenn mann jetzt erst Mahn bzw. Vollstreckungsbescheide beantragt.  :gruebel:
Meiner Meinung nach haben Sie nach der Eröffnung Vollstreckungsschutz und Ihr TH ist für dies alles der Prellbock und Ansprechpartner für die Gläubiger.

Gegen die beantragten Vollstreckungsbescheide würde ich vorerst einmal Widerspruch einlegen und eine Kopie an den TH schicken und den Inkassos eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses, soll sich doch der TH mit den rumärgern.

Gruß Gismo

Gespeichert
 

ditschi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Re: Mahnbescheid im laufenden Verfahren
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2007, 16:40:25 »

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.  Klar haben wir einen AVE gemacht.  Lief alles wie es laufen muss.  Es waren noch keine Forderungen tituliert, aber wir kamen mit
den Ratenzahlungen nicht mehr klar.  Alle Gläubiger wurden angeschrieben.  Es gibt keine die wir vergessen haben.  Mein Mann hat jetzt seinen TH angerufen.  Wir sollen ihm Mahn-/Vollstreckungsbescheide, Schreiben der Inkassobüros usw.  zukommen lassen, er kümmert sich darum.  Hoffe echt, es wir jetzt wieder etwas
ruhiger.
Vielen Dank nochmal.

Gruss Ditschi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Mahnbescheid im laufenden Verfahren
« Antwort #3 am: 17. Oktober 2007, 20:02:46 »

So sollte es auch sein.
Im eröffneten Verfahren sind Pfändungen für die Insolvenzgläubiger tabu.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz