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Autor Thema: Autoverkauf  (Gelesen 2115 mal)

kobold04

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Autoverkauf
« am: 07. Juni 2010, 16:39:29 »

Hallo!

Bei  mir ist es so das ich demnächst einen Dienstwagen bekomme über 1% Regelung.
Da ich aber noch einen Privatwagen besitze wird der IV mich wohl zwingen meinen privaten PKW zu verkaufen. Nun ist meine Frage ob der IV mir vorschreiben kann an wen und für wieviel ich den Wagen verkaufen muss? Oder macht er das sogar selbst?
Lohnt sich ein Dienstwagen überhaupt für mich?
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malud

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Re: Autoverkauf
« Antwort #1 am: 07. Juni 2010, 17:08:43 »

Wenn der Pkw pfändbar ist und deswegen in die Insolvenzmasse fällt, steht das Verwertungsrecht allein und ausschließlich dem Insolvenzverwalter zu. Sie selbst können den Pkw schon deswegen nicht verkaufen und (!) übereignen, weil das sogenannte Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse (und den Pkw) auf den IV übergegangen ist (§ 80 Inso) und Sie nicht wirksam verfügen können (§ 81 InsO).

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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #2 am: 07. Juni 2010, 17:48:54 »

Wird denn der PKW in jedem Fall verkauft werden müssen? Auch wenn nicht klar ist ob ich die Stelle behalte und dauerhaft einen Dienstwagen habe?
Ich benötige den Wagen auch für meinen Job auf Honorarbasis.
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malud

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Re: Autoverkauf
« Antwort #3 am: 07. Juni 2010, 19:14:04 »

Es kommt wohl darauf an, wie Sie dem Insolvenzverwalter die Angelegenheit verkaufen. In jedem Fall wird der Insolvenzverwalter ein Problem damit haben, wenn Sie dauerhaft über zwei Fahrzeuge verfügen sollten. Zusätzlich stellt sich noch die Frage, ob der Verkauf des in Ihrem Eigentum stehenden Pkw wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist. Wenn der Pkw nicht viel wert ist, lohnt sich der Verkaufsaufwand nicht und Sie können den Wagen behalten.
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kobold04

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Re: Autoverkauf
« Antwort #4 am: 07. Juni 2010, 19:16:57 »

Es ist ein 10 Jahre alter Ford Fiesta, also nicht wirklich wertvoll.
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