Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kodiak_1 am 25. April 2013, 20:58:14

Titel: Bafög-Rückzahlung in der Insolvenz
Beitrag von: kodiak_1 am 25. April 2013, 20:58:14
Hallo,

ich habe 2008 erfolgreich mein Studium beendet und während dieser Zeit Bafög bekommen. Nach ca. einem halben Jahr bekam ich Post vom Studentenwerk und sollte dieses zurückzahlen und habe dies dann auch getan. Damit war die Sache für mich erledigt.

Nun bin ich seit Oktober 2012 in der Privatinsolvenz und erhielt heut ein schreiben vom Bundesverwaltungsamt, dass ich Bafög für 2006 und 2008 zurück zahlen soll, ca 1680€. Mit dabei war ein Tilgungsplan (so ein gab es damals nicht), der besagt, dass ich ab 11.2013 jeweils vierteljährlich 315€ bis 02.2015 zahlen soll.
Ich habe beim Antrag auf Privatinsolvenz, dass Bafög nicht in der Gläubigertabelle mit angegeben. Ich war der Überzeugung, dass beim Bafög nichts offen ist.

Meine Frage lautet, was mache ich nun ???  :neutral: :dntknw:
Titel: Re: Bafög-Rückzahlung in der Insolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 25. April 2013, 22:56:10
Nachmelden bei Gericht, es sind eindeutig Insolvenzforderungen, die hätten angegeben werden müssen.
Titel: Re: Bafög-Rückzahlung in der Insolvenz
Beitrag von: kodiak_1 am 26. April 2013, 11:56:30
Hallo und danke für die Antwort.
Ich habe beim Bundesverwaltungsamt angerufen und den Sachverhalt geschildert. Der Sachbearbeiter wollte die Kontaktdaten vom Treuhänder wegen der Anmeldung der Nachforderung, die ich ihm dann durchgegeben habe.

Soll ich dennoch zum Gericht gehen und es nachtragen lassen oder warten bis das Bundesverwaltungsamt es nachtragen lässt?
Mein pers. Bauchgefühl sagt mir, dass ich einfach hin gehen soll und  nachtragen lass. Dann bin ich auf der sicheren Seite... oder kann es da zu Überschneidungen kommen ?
Titel: Re: Bafög-Rückzahlung in der Insolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 26. April 2013, 12:22:04
Sie müssen den Gläubiger angeben. Ob er sich dann beim TH meldet oder nicht, ist seine Sache.
Titel: Re: Bafög-Rückzahlung in der Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 26. April 2013, 12:45:59

"Ich war der Überzeugung, dass beim Bafög nichts offen ist"

Sie sollten auch kurz und schlüssig begründen, weshalb der Gläubiger von Ihnen  nicht im Gläubigerverzeichnis angegeben wurde.



Titel: Re: Bafög-Rückzahlung in der Insolvenz
Beitrag von: kodiak_1 am 26. April 2013, 14:00:31
ok dann werde ich dies schleunigst tun. danke für eure antworten