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Autor Thema: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-  (Gelesen 4386 mal)

Spike

Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« am: 06. September 2012, 20:49:54 »

Hi @ll,

bei Insolvenbekanntmachungen steht seit Heute unten Aufgeführtes, kann mir das mal jemand erörtern.

Wird mein Verfahren nun endlich nach 3 Jahren geschlossen und steht meine WVP bevor????


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
des XXXXXXXXX
 
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
 
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
 
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.11.2012 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
 
 
a.
Schlussrechnung des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290);
c.
Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Treuhänders liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts XXXXXX, Nebenstelle, XXXXX, Zimmer Nr. 3.214 aus.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Treuhänders sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts XXXX, Nebenstelle, XXXXXX, Zimmer Nr. 3.214 eingesehen werden. 



Vielen Dank und MfG
Gespeichert
 

paps

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Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #1 am: 07. September 2012, 13:22:55 »

Ja so ist es.
Der Schlusstermin wurde anberaumt.
Danach (30.11.12) erhalten Sie noch die Ankündigung der RSB und den Beschluss zur Verfahrensaufhebung.

Anfang 2013 sollten Sie endgültig in der WVP sein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Spike

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #2 am: 07. September 2012, 15:04:24 »

Hallo Paps,

vielen Dank für deine Antwort *freu*

Ist dieser Absatz normal, oder hat das besonderes zu bedeuten?

" Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO) "


Hab Heute auch vom TH eine Kopie der Gesamten  Kontoauszüge , wann was auf dem Konto des TH eingegangen ist , wieviel auf dem Konto ist und was der TH davon als Vergütung usw. bekommt.

MfG
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #3 am: 07. September 2012, 15:25:39 »

" Beauftragung des/der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO) "

Die Gläubiger können (mehrheitlich) dem TH die Überwachung des Schuldners beauftragen, allerdings fallen dafür auch zusätzliche Kosten für die Gläubiger an, das reduziert also ggf. die Quote. Möglich ist das, üblich glaube ich aber eher nicht.
Gespeichert
 

Spike

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #4 am: 07. September 2012, 15:54:03 »

Hi tomwr,

dir auch vielen Dank für deine Antwort.

Und wie würde solch " Überwachung " aussehen?

MfG
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #5 am: 08. September 2012, 16:17:05 »

Der TH wird sicherlich keinen Privatdetektiv engagieren, der Dich auf Schritt und Tritt verfolgt.
Da gehts wohl mehr um Prüfung der Unterlagen, regelmäßige Auskünfte über die Erwerbssituation, darauf zu achten, dass die Beträge auf dem Anderkonto des TH pünktlich eingehen, erweiterte Auskünfte über die Bemühungen des Schuldners.

Normalerweise kümmert sich der TH aufgrund geringen Einnahmen nicht so sehr dafür, insbesondere wenn eh nichts zu pfänden ist und er sich mit der Mindestvergütung von 100 EUR zzgl. MWSt. im Jahr begnügen muss. Der TH wird im Falle der Überwachung nach Aufwand auf Basis von festgelegten Stundensätzen vergütet. Der TH hat in dem Fall bei Obliegenheitsverstößen die Gläubiger sofort zu unterrichten.

In der Regel erfolgt so eine Überwachung nur wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht regelmäßig nachkommt, z.B. aufgrund von Erfahrungen in der Insolvenzphase. Meines Wissens nach ist so eine Überwachtung aber sehr selten der Fall. Ich würde mir da echt keinen Kopf machen.
Gespeichert
 

Spike

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #6 am: 08. September 2012, 16:36:12 »

Hi tomwr,

danke dir für deine Ausführliche Antwort.

Wie geschrieben, ist mein Verfahren seit ca. 3 Jahren geöffnet.
Mein Arbeitgeber überweist jeden Monat den pfändbaren Teil meines Gehalt an den TH.
Und ich habe mich auch immer brav( auch wenns dem TH seine Aufgabe ist)um die Steuererklärungen gekümmert die dann auch auf seinem Konto gelandet sind.

Ich denke ich bin ein braver Schuldner ;-)

War nur etwas irritiert wegen dieser Überwachung, weil ich es noch nirgends gelesen oder davon gehört habe.


Danke nochmals.


MfG
Gespeichert
 

Spike

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #7 am: 09. November 2012, 20:37:07 »

Hi,

es hat sich wieder was getan bei mir, ein neuer Eintrag bei Insolvenzbekanntmachungen.

Kann mir das mal wieder jemand erklären?!?


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des , XXXXXXX, Aktenzeichen: XXXXXX, wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht , zur Einsicht für alle Beteiligten offen.

Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 7.255,46 EUR abzüglich noch zu zahlender Masseverbindlichkeiten, Veröffentlichungskosten, noch festzusetzender Vergütung für den Treuhänder, sowie noch eventuell restlicher Gerichtskosten zur Verfügung. In das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger sind alle festgestellten Forderungen aufgenommen worden. Gemäß Gläubigerschlussverzeichnis bestehen festgestellt Forderungen nach § 38 InsO in Höhe von EUR 28.659,45.

Die Insolvenzgläubiger können mit einer Quote in Höhe von ca. 17 % rechnen.

Hier unbekannte Masseschulden- und Massekostengläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfristen von 2 Wochen nach Veröffentlichung beim Treuhänder schriftlich zu melden, andernfalls sie mit ihren Forderungen ausgeschlossen werden.

Insolvenzgläubiger, die weitere Forderungen geltend machen oder die Feststellung bestrittener Forderungen zur Insolvenztabelle betreiben wollen, werden auch die Ausschlussfristen gem. § 189 InsO verwiesen. Für Sonderrechtsgläubiger erfolgt der Hinweis auf § 190 InsO.


Heißt das, das die Gläubiger sich gemeldet haben und keine Einwände hatten und mein Verfahren in den nächsten Wochen geschlossen wird und ich in die WVP komme?

Weil ja im ersten Beitrag wie von mir geschrieben hier, steht ja eine Frist bis  30.11. und wir haben ja jetzt erst den 09.11.

Vielen Dank und MfG
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #8 am: 10. November 2012, 21:44:37 »

Das ist noch nicht der Schlusstermin, der ist offenbar am 30.11. wie angekündigt.
Also bis 30.11. muss man schon warten.
In der WVP ist man erst, wenn die RSB angekündigt wurde.
Da wird vermutlich so 2 bis 3 Wochen nach dem Schlusstermin ein separater Beschluss erfolgen, sofern kein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt. Was bis zum 30.11. ggf. noch möglich wäre.
 :wink:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #9 am: 11. November 2012, 12:04:59 »

Die InsO sieht die Veröffentlichung der Zahlen vor, d.h. Summe der zur Tabelle angemeldeten Forderungen (die Insolvenzforderungen nach § 38 InsO) und den Massebestand (pfändbares Einkommen usw.). Veröffentlicht werden muss auch der Hinweis für die Gläubiger, deren Forderungen vom Verwalter bestritten wurden. Falls welche dabei sind, müssen die langsam tätig werden.
Von den ca. 7.200 € bekommen Verwalter und Gericht zunächst ihren Teil, bevor die Quote an die Gläubiger geht.

Das sind also ganz normale gesetzlich vorgesehene Veröffentlichungen. Man kann ihnen nicht entnehmen, ob sich Gläubiger gerührt haben.
Wenn es um bestrittene Forderungen geht, bekommt der Schuldner davon nicht unbedingt was mit, weil das zwischen Gläubiger und TH geklärt wird.
Bis 30.11. können Gläubiger Anträge auf Versagung der RSB stellen. Das wiederum bekommen Sie meist mit, wenn das Gericht diese Anträge den Schuldnern zur Stellungnahme zusenden.

Die 7.200 € darf der TH erst verteilen, wenn das Insolvenzgericht die Zustimmung erteilt. Das hat es jetzt schon gemacht. Das ist etwas unglücklich, weil bis 30.11. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis möglich sind und auf dessen Basis wird ja an die Gläubiger verteilt.

Nochmal zum weiteren Ablauf, weil es damit immer wieder Schwierigkeiten gibt:
Praktisch läuft es i.d.R. so ab, dass wahrscheinlich bis zum 30.11. nichts passieren wird außer vielleicht noch Routineschleifen. Gerichtskosten werden abgerechnet und die Vergütung des TH festgesetzt usw.

Normalerweise wird erst nach dem Schlusstermin das Geld verteilt. Die Verteilung muss der TH dann dem Gericht nachweisen.
Wurden bis 30.11. keine Versagungsanträge gestellt, bekommen Sie den Beschluss über die Ankündigung der RSB.
Nach Rechtskraft dieses Beschlusses und nach der Schlussverteilung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Nach Aufhebung des Verfahrens beginnt die WVP mit den anderen Obliegenheiten aus § 295 InsO.

Gespeichert
 

Spike

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #10 am: 12. November 2012, 20:38:59 »

Hi Insokalle und tomwr,

vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, DANKE!!!

Dann hoffe ich mal das kein Gläubiger Einwände hat und ich nach ca. 3 Jahren endlich die WVP erreiche.


MfG
Gespeichert
 

Spike

Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #11 am: 29. Mai 2013, 13:33:06 »

Hi,

da bin ich mal wieder und hole meinen alten Thread wieder hervor, denke ist besser als dafür einen neuen aufzumachen.

Wie ja hier schon beschrieben war der Schlusstermnin 30.11.2012

Nun haben wir den 29.05.2013 und es hat sich bisher immer noch nix  getan.

Sollte ich mal bei Gericht nachfragen oder ist das normal das es solange dauert oder wurde ich vergessen ;-)

Oder was ist Eure Meinung dazu?


MfG
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Bald WVP ???? -Insolvenzbekanntmachungen-
« Antwort #12 am: 29. Mai 2013, 14:08:51 »

Ich hätte da schon längst angerufen.
Gespeichert
 
 

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