Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: siegfried am 14. Oktober 2012, 13:18:34

Titel: Bank bietet Übernahme der Immobilie an
Beitrag von: siegfried am 14. Oktober 2012, 13:18:34
Nachdem die Zwangsversteigerung mehrfach ohne Ergebnis blieb,
kam das Angebot der Bank, gegen Zahlung der Restschuld, ähnlich einem Ratenvertrag, auf die Zwangsversteigerung zu verzichten.
Haus wurde vom Insolvenzverwalter freigestellt und gehört somit nicht meht zur Insolvenzmasse.

Nun die Frage:
Kann ich das tun und somit das Haus behalten,
oder gefährde ich damit die Restschuldbefreiung ?

Vielen Dank
Titel: Re: Bank bietet Übernahme der Immobilie an
Beitrag von: Insokalle am 18. Oktober 2012, 11:50:17
Ganz spontan würde ich sagen, dass eine solche Vereinbarung möglich sein müsste.
Dann sollte aber die Bank der einzige Gläubiger im Grundbuch sein. Außerdem würde ich nicht das volle Restdarlehen zahlen sondern auf den Wert der Immobilie abstellen. Liegt der Wert unter der Restforderung (was ich vermute), würde ich nicht mehr zahlen wollen.
Eine Gefahr für die RSB sehe ich nicht.
Wird die RSB aus anderen Gründen versagt, könnten auch andere Gläubiger in die Immobilie vollstrecken.
Titel: Re: Bank bietet Übernahme der Immobilie an
Beitrag von: siegfried am 16. November 2012, 09:13:01
Der Schriftsatz der Bank war so verschachtelt, raffiniert und kompliziert verfaßt, das es alle Varianten und Schlußfolgerungen zuläßt.
Bei einem erneuten Gespräch mit der Bank wurde klargestellt, das es nur um eine Nutzungsgebühr für das Haus geht. Von Finanzierung und Eigentumsübertragung ist da keine Rede. Verkaufen will man nur in Höhe des Schätzwertes.
Kann die Bank eine "Nutzungsbebühr" verlangen ?
Muß ich die zahlen ?
Sollte ich lieber über einen Rechtsanwalt weitere Verhandlungen führen ?
Vom Insolvenzverwalter ist natürlich keine Hilfe -in Form von Informationen zur Rechtslage- zu erwarten !

Vielen Dank
Titel: Re: Bank bietet Übernahme der Immobilie an
Beitrag von: Insokalle am 16. November 2012, 12:07:58
Letzteres ist aber auch richtig, denn der IV ist nicht Ihr Berater.

Eine Nutzungsentschädigung darf die Bank nicht verlangen, allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Zwangsverwaltung.

Sollte ich lieber über einen Rechtsanwalt weitere Verhandlungen führen ?
- Das ist manchmal sinnvoll.