Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doktor mabuse am 16. Februar 2010, 12:55:04
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Liebe Mitstreiter,
nachdem mir nach der Inso-Eröffnung vor einigen Tagen mein Guthaben-Konto gesperrt wurde, habe ich jetzt einen Bescheid bekommen, daß das Konto seitens der Bank das Konto "abgerechnet" wurde.
Hatte vor ein paar Tagen meien TH gebeten, das Konto wieder freizugeben, macht das jetzt überhaupt noch Sinn, oder kann ich mir jetzt ein neues Konto suchen?
Was ist mit den paar Euro Guthaben nach Auflösung?
Kann ich ohne große Zustimmung des TH einfach so ein Konto eröffnen? (sofern mir überhaupt Jemand eins gibt)
Danke für Eure Antworten,
Gruß,
Doktor Mabuse
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Grundsätzlich sollte man mit der Bank reden, wieso dass Konto aufgelöst wurde, da es sich um ein Guthabenkonto handelt.
Vielleicht ach mal an die Selbstverpflichtung erinnern.
Warum sollten Sie nicht woanders ein Guthabenkonto bekommen ?
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@ paps
Die Bank wird nicht sagen warum es gekündigt ist...machen die nie.
@ Doktor Mabuse
ist es fristlos oder fristgerecht ??
Wenn fristgerecht dann suchen Sie sich schnellstens ne neue Bank. Sie haben 6 Wochen Zeit dazu.
Die Bank muss das Konto noch diese Zeit weiterführen.