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Autor Thema: Bankbürgschaft als Mietkaution - pfändbar bei PI  (Gelesen 2060 mal)

Mauselxl

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Bankbürgschaft als Mietkaution - pfändbar bei PI
« am: 20. April 2010, 21:15:35 »

Hallo liebes Forum,
da mann/frau hier so super Tipps bekommt
habe auch mal wieder eine Frage: mein Mann und ich sind ja beide in der PI. Kennzeichen: IK
Ich lese hier immer wiede,r das der Vermieter die hinterlegte Kaution an den Treuhänder auszahlen muss.
Wir haben einen privaten Vermieter und haben beim Einzug auch schon nicht viel Geld gehabt. Wir durften aus diesm Grund damals eine Bankbürgschaft über 1000 Euro bei der Bank hinterlegen.
Kann da der TH auch dran?
Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße
Mauselxl
« Letzte Änderung: 21. April 2010, 10:51:14 von Mauselxl »
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ThoFa

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Re: Bankbürgschaft als Mietkaution - pfändbar bei PI
« Antwort #1 am: 21. April 2010, 08:35:21 »

Hallo,

hier haben Sie ganz sicher nicht gelesen, dass der TH die Kaution einzieht, dies ist nämlich Blödsinn.
Die Bankbürgschaft ist auch nicht gefährdet, jedenfalls nicht vom TH. Allerdings könnt es sein, dass die Bank die Bürgschaft auf Grund der veränderten Vermögenslage die Bürgschaft kündigt.

MfG

ThoFa
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