Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kiko76 am 28. Oktober 2007, 12:26:57

Titel: Banken als Gläubiger
Beitrag von: kiko76 am 28. Oktober 2007, 12:26:57
Hallo,

kennt sich jemand hier im Forum aus,wie Banken auf ein eröffnetes Verfahren reagieren??Versuchen sie mit allen Mitteln die Restschuld zu versagen?Hat jemand damit schon erfarungen gemacht????

Gruß kiko76
Titel: Re: Banken als Gläubiger
Beitrag von: Feuerwald am 28. Oktober 2007, 12:34:29
na eigentlich nicht.
Es gibt für Gläubiger ja nicht all zu viele Möglichkeiten, einen Anzrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen und das lässt sich im Vorfeld schon abklopfen (§ 290 InsO).

Wenn bspw. kurz vor dem Insolvenzantrag noch tüchtig (Bank)Verbindlichkeiten eingegangen wurden und man die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit unterstellen kann, könnte zudem versucht werden, Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Eingehungsbetrug) zur Insolvenztabelle anzumelden (§ 174 Abs. 2 InsO), mit dem Ergebnis, dass diese Forderung dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen wäre (§ 302 InsO). Der Schuldner hat in einem solchen jedoch ein Widerspruchsrecht (§ 175 Abs. 2 InsO).

Gruss
Feuerwald