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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz  (Gelesen 3876 mal)

Christ

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Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« am: 05. Mai 2011, 22:22:18 »

Hallo gute Leute   :hi:



Meine Verbraucherinsolvenz wurde vor zwei Monaten eröffnet ,
und ich möchte mein Bankkonto wechseln.
Jetzt habe ich ein  P - Konto und keine andere Bankkonten .
Letzte Woche wollte ich diese P - Konto in normale Guthaben Konto
zurück umwandeln .
Laut Absprache mit der Bank geht das nicht , aber  diese Konto kann ich
schließen und Neue Guthaben Konto bei diese Bank  eröffnen
( das heißt Neue Konto Nr. , neue EC Karte usw. ) .
Mit der eröffnete Verbraucherinsolvenz widre das auch gehen laut Bankberaterin .

Meine Frage an Euch :
Wen ich das machen werde  , ob ich  keine Probleme mit Treuhänder
oder Insolvenzgericht bekomme ? , Was muss ich dabei beachten ?



Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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horst69

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Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #1 am: 06. Mai 2011, 12:47:55 »

Du kannst dein Konto so oft wechseln wie du lustig bist !

Du musst den TH aber umgehend informieren, wenn du deine Bankverbindung ändert.

Warum behälst du dein P-Konto nicht einfach??
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Christ

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Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #2 am: 08. Mai 2011, 06:03:05 »

Hallo gute Leute   

Danke horst69 für deine Antwort .

Noch Frage dazu , wen ich den TH invormieren werde , das sich
mein Benkkonto geändert hat , soll ich auch gleich Bitten ,
dass diese neue Konto Freigegeben wird ?

Und mein P-Konto möchte ich nicht mehr haben , da ich Probleme
damit hate , und habe Angst dass es noch weitere Probleme damit
kommen , da ich fiel darüber gelesen habe , über Erfahrungen
andere Leute auf P - Konto Forum .



Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Christ

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Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #3 am: 22. Mai 2011, 10:37:15 »

Hallo gute Leute :hi:


Bitte um Hilfe
 
Mein Pfendungsschutzkonto habe bei der Bank beauftragt
zu schliessen und neue Guthabenkunte eröffnet .
Mein Bankberater hat mir dabei mitgeteilt , dass das alte P - Konto
wird nach ca. zwei Wochen geschlossen , und ich soll dem Treuhänder
mitteilen das ich neue Bankkonto habe , und um neue Freigabe für diese
Bankkonto bitten . Und so habe das auch dem Treuhänder gleich nächste Tag ,
per Einschreiben mitgeteilt .

Jetzt bekam ich Einschreiben vom Treuhänder in dem steht geschrieben :
„   Mit Schreiben von .... erklärte der Unterzeichner bereits die Freigabe
des Kontos Nr. XX   “     (  mein alte P- Konto gemeint )   
„   aus dem Insolvenzbeschlag auch für zukünftige Eingänge .
Nunmehr teilen Sie mit , dass Sie ein neues Konto XY  eingerichtet haben
und fordern eine weitere Freigabeerklährung .
Diesbezüglich ist festzustellen , das eine solche Freigabe nicht in Betracht
kommt . Es ist nicht erkennbar , warum die Einrichtung eines neuen Kontos
notwendig ist . Zudem haben Sie es versäumt , vorab meine Zustimmung
einzuholen  .  Mit freundlichen Grüssen .  Treuhänder   “

Bitte um Eure Hilfe
Meine Fragen :
1 ) Weil ich versäumt habe , vorab Zustimmung einzuholen ,
kann mein Verbraucherinsolvenz ( vor drei Monate eröffnet ) dadurch gefährdet sein ?
2 ) Wie würdet Ihr dieses Problem mit neue Kontofreigabe ,
jetzt an meine stelle lösen  ?

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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tomwr

Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #4 am: 23. Mai 2011, 21:42:26 »

1 ) Weil ich versäumt habe , vorab Zustimmung einzuholen ,
kann mein Verbraucherinsolvenz ( vor drei Monate eröffnet ) dadurch gefährdet sein ?
2 ) Wie würdet Ihr dieses Problem mit neue Kontofreigabe ,
jetzt an meine stelle lösen  ?

Zu 1) Nein, keine Gefahr

Zu 2) Hmmmm. Verpflichtet ist der IV zur Freigabe wohl nicht unbedingt. Notfalls mußt Du wohl mit dem pfändungsfreien Betrag monatlich auskommen (dafür bedarf es bei einem P-Konto keiner Freigabe des IV) und ggf. falls zutreffend eine Erhöhung des allgemeinen Freibetrages beantragen und der Bank durch Gerichtsbeschluss nachweisen. Worst case.

Vielleicht hilft ja auch ein Telefongespräch mit dem IV/TH zwecks Klärung und er weicht von seiner Haltung ab wenn man ihm die Gründe darlegt und sich für die fehlende Einholung der Zustimmung entschuldigt. *schleim*  :wink:
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Christ

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Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #5 am: 24. Mai 2011, 10:36:46 »

Hallo gute Leute  :hi:


Danke für deine Antwort  tomwr

Du schreibst auch :

„ Vielleicht hilft ja auch ein Telefongespräch mit dem IV/TH zwecks Klärung und er weicht von seiner Haltung ab wenn man ihm die Gründe darlegt und sich für die fehlende Einholung der        Zustimmung entschuldigt. *schleim*  “

Das wird nicht so einfach ,weil ich denke der Treuhänder versucht mir das Leben schwer
zu machen , weil ich Ihn mehrmals schriftlich mit Gesetzteksten aufgefohrdet habe zu
Einhaltung seine Pflichten in anderen Angelegenheiten , und auch zu einer Sache
wegen andere Meinung  habe mich beim Insolvenzgericht beschwert und recht bekommen.
Deswegen denke Er macht mir jetzt das Leben schwer . Damit möchte aber keinem
etwas unterschtellen , es ist das , was ich mir denke .

Aber trotzdem werde ich Ihn schriftlich entschuldigen , dass ich vorab seine Zustimmung nicht
eingeholt habe , werde nochmal um Freigabe des neues Bankkontos bitten und meine
Bitte werde ich auch diesmal ausführlich begründen .

Eine Frage habe noch an Euch Gute Leute :
Wen der TH trotzdem keine Freigabe für diese neue Guthabenkonto gibt ,
kann ich meinen Arbeitgeber bitten mein Pfändungsvreies Einkommen  auf Bankkonto meiner
Ehefrau zu überweisen , Die nichts mit meiner Verbrauherinso. zu tun hat . ?


Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Angestellte80

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Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #6 am: 26. Mai 2011, 07:59:32 »

ich denke dem Arbeitgeber ist es völlig wurscht auf welches Konto der überweist. Schau mal in deinem Vertrag, wenn da nichts anderes hinterlegt ist, wird es denke ich in Ordnung gehen. In meinem Vertrag steht z.B. drin, dass ich mein Gehalt nur auf ein Konto mit meinem Namen erhalten kann.

Aber auch dies ist eine Kontoänderung in dem Sinne und muss denke ich dem TH mitgeteilt werden. Warum willst du so einen Machtkamp mit deinem TH ausführen? Letzten Endes sitzt er doch am längeren Hebel...  :whistle:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Christ

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Re: Bankkonto wechseln in eröfnete Insolvenz
« Antwort #7 am: 26. Mai 2011, 11:13:32 »

Hallo gute Leute   :hi:


Meine Frage wurde denke nicht ganz richtig verstanden , oder habe diese nicht richtig gestellt .
In gestellte Frage  geht mir nicht um den Arbeitgeber , sondern  um Treuhänder / Insolvenzgericht .
Ob wen ich mein Pfändungsvreies Einkommen aufs Konto meiner Ehefrau mir auszahlen lasse ,
wird die Sache erlähdigt wen ich das dem Treuhänder melde . Oder wird Treuhänder sagen dass
ich versäumt habe dazu seinen Erlaubnis  einzuholen , oder wird der verlangen von meiner
Ehefrau Konntooffenlegung , oder Herausgabe dieses Geldes zur Insolvenzmasse , oder braucht
dann meine Ehefrau auch Kontofreigabe von Ihm , Oder ähnliches  ....   ?
Ich weiß dass sowas von Seite des Arbeitgebers möglich bei mir ist , es geht mir aber um
ewentull dadurch entstehende Formalitäten oder Komplikationen oder sogar Gefährdung
meiner Verbraucherinsolvenz .
Wie sied Ihr das ?
-------------------------------
  Angestellte80 , du schreibst :
„Warum willst du so einen Machtkampf mit deinem TH ausführen? Letzten Endes sitzt er doch am längeren Hebel...“
Also ich denke , es ist kein Machtkampf , sondern es ist auf sein Recht bestehen und sich nicht einschüchtern lassen .

Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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