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Autor Thema: Baratunsscheine ...  (Gelesen 2078 mal)

pepe

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Baratunsscheine ...
« am: 20. November 2006, 12:15:23 »

Hallo, wegen meinen Schuldenproblemen war ich schon bei der Schuldenberatungsstelle. Da haben wir alle nötige Formulare ausgefüllt. Der Schuldenberater hat festgestellt, dass in unserem Fall nur die Insolvenz in Frage kommt.
Jetzt ist es so weit, dass wir schon die Beratungsscheine vom Gericht bekommen haben. Die haben wir schon zum Schuldenberater abgegeben.
Kann mir da jemand sagen, wie das weiter läuft?
Ich frage hier im Forum, weil mein Schuldenberater nicht viel mit mir redet und wenn ich was frage, dann sagt er: „ich muss mich noch informieren“[addsig]
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paps

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Baratunsscheine ...
« Antwort #1 am: 20. November 2006, 15:59:43 »

Wie nennt sich denn die Schuldnerberatung?
Vom Grobablauf sollten Sie aber schon informiert sein.
Mit der Vorlage der Beratungsscheine wird nun hoffentlich der außergerichtliche Einigungsversuch gestartet.

Dann vergehen nochmal mindestens 4 Wochen bis eventuell ein Antrag auf Insolvenz eingereicht werden kann.

Aber das und vieles mehr gehört eigentlich zu einer vernünftigen
Beratung,
Die Aussage,\"muß mich erst informieren\" macht mich dann doch etwas stutzig.  :denken:

Vielleicht schreiben Sie ja mal ein paar Zeilen mehr, dann werden wir weiter sehen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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