"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Bearbeitung beim Amts/Insogericht  (Gelesen 2601 mal)

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« am: 05. Dezember 2012, 08:29:26 »

Morgen Zusammen,

gibt es irgendwelche Erfahrungswerte wie lange das Amtsgericht braucht um Entscheidungen zu treffen?
Ich habe am 19.11.12 einen Antrag auf Pfändungsschutz meines PKWs gestellt. Kann ich in diesem Jahr noch mit einer Entscheidung rechnen? Was würde passieren, wenn das Amtsgericht mir recht gibt, aber der PKW schon verwertet wurde?
Mein Treuhänder hatte mich nicht darauf hingewiesen, dass ich mein Auto per Antrag unter Pfändungsschutz stellen kann. Nach Rücksprache mit meinem Amtspfleger empfahl mir dieser einen Antrag zu stellen. Das Auto wurde aber wohl vom Treuhänder schon verkauft. :dntknw:

Danke
Esmeralda
Gespeichert
 

sun30friend

  • Gast
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2012, 12:32:25 »

Hallo Esmeralda,

... deutsche Mühlen mahlen langsam...das kanns schon je nach Arbeitsaufwand im Gericht ein paar Wochen dauern

allerdings würde ich sagen wenn das Auto verkauft ist, dann ist es weg.
Man kann ja kaum dem neuen Eigentümer sagen, so ich will mein Auto wieder, da ist jetzt Pfändungsschutz drauf.

LG
Flo
Gespeichert
 

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2012, 13:37:55 »


allerdings würde ich sagen wenn das Auto verkauft ist, dann ist es weg.
Man kann ja kaum dem neuen Eigentümer sagen, so ich will mein Auto wieder, da ist jetzt Pfändungsschutz drauf.

LG
Flo
Hallo,

ja das ist mir schon klar, dass das Auto weg ist, daher ja meine Frage, weil wenn ich den Amtspfleger richtig verstanden habe, der Treuhänder das Auto nicht verwerten hätte dürfen.

Gruss Esmeralda
Gespeichert
 

sun30friend

  • Gast
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2012, 14:20:20 »

Der Treuhänder muss das Auto sogar verkaufen da dies zur Insolvenzmasse gehört.
Ab und an lassen Sie sich aber darauf ein, dass man das Auto für einen Betrag X ablösen kann.

Wusste der TH das der Antrag auf Pfändungsschutz gestellt wurde? Wurde Ihm eine schriftliche Kopie des Antrags übersendet?

Gruß
Flo
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2012, 23:02:27 »

Ich habe am 19.11.12 einen Antrag auf Pfändungsschutz meines PKWs gestellt. Kann ich in diesem Jahr noch mit einer Entscheidung rechnen? Was würde passieren, wenn das Amtsgericht mir recht gibt, aber der PKW schon verwertet wurde?
Was wurde denn genau für ein Antrag gestellt ? Nach Vollstreckungsschutz nach §765a ZPO ?
Normalerweise sollten die über solche Anträge zügig (innerhalb von maximal 2 Wochen) entscheiden.
Wieso konnte der TH das Auto schon verwerten ?
Woher hat der die Papiere und die Schlüssel und das Auto ?

Sofern das Gericht zu Gunsten des Schuldners entscheidet, ist das Auto herauszugeben oder zumindest der erzielte Erlös. Auch ein Schadenersatzanspruch gegen den TH ist möglich.

Normalerweise hätte man als Erstes beim TH (schriftlich per Einschreiben wegen Nachweis) einwenden sollen, dass das Auto unpfändbar ist nach §811 Abs.1 Nr.5 - vermutlich wird das gemeint gewesen sein, weil man das Auto zu beruflichen Zwecken braucht. Dann darf der TH die Verwertung erst nach Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vornehmen bzw. falls er nicht darauf wartet löst das halt ggf. einen Schadenersatzanspruch aus.
Gespeichert
 

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2012, 08:14:15 »

Das mit meinem Auto ist etwas unglücklich gelaufen. Ich bin allein erziehend mit zwei kleinen Kindern. Beim Erstgespräch mit dem Treuhänder (Mitarbeiterin) habe ich darauf hingewiesen, dass ich alleine mit den Kindern bin und ich hier Vorort ohne Auto im Notfall augeschmissen wäre. Die Mitarbeiterin sagte zu mir, dass ich mein Auto nicht behalten dürfte, da mein Arbeitsweg ja mit dem Bus zu erreichen wäre. Der Umstand das ich die Betreuungszeiten nicht wirklich abdecken kann, war ihr egal. Also musste ich mich entscheiden ob ich das Auto verwerten lasse oder auslöse. Da ich aber schon jede Menge Reperaturen in das Auto gesteckt habe, kam Auslösen nicht in Frage. Ich habe das Auto leider freiwillige dann beim zuständigen Verwerter abgegeben. Nach Recherchen im Internet und letztendlich der Gang zum Amtsgericht, teilte mir der Amtspfleger mit, dass ich einen Antrag auf Pfändungsschutz des PKW stellen soll. Ich habe glaub leider nach §811 ff ZPO gestellt. Der Wert des PKW beläuft sich auf 1100€. Der Amtspfleger hatte noch extra mit der Mitarbeiterin des TH telefoniert und gemeint, wie sie bei diesem Wert überhaupt auf die Idee kommt das Fahrzeug zu verwerten. Es gibt ein Gerichtsbeschluss (wenn die Schuldnerin allein erziehend und erwerbstätig ist, vgl  LG Tübingen, Beschl. v. 10.021992 - 5 T 144/91) dass mein PKW eigentlich unpfändbar wäre.
Ich mach mir nicht viel Hoffnungen da ich ja das Auto schon abgegeben habe, aber ich wollte nichts unversucht lassen.Ich habe mich leider erst nach der Abgabe im Internet nachgeschaut.

Sorry ist lang geworden.
Gruss Esmeralda
Gespeichert
 

tomwr

Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2012, 13:23:05 »

Offenbar scheint der Rechtspfleger ja auf Deiner Seite zu sein. Insofern viel Glück und vielleicht fragst Du nach Ablauf von 2 Wochen einmal freundlich bei ihm nach. Ich vermute mal, dass er vielleicht zur Zeit im direkten Kontakt mit dem IV/TH steht in der Sache zwecks Stellungnahme und um die Sache vielleicht abzukürzen.

Das Auto wird wahrscheinlich weg sein. Aber von dem Erlös könntest Du vielleicht einen neuen alten PKW kaufen. Sollte der Zustand Auswirkungen auf Deine Erwerbstätigkeit haben (z.B. ein möglicher Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung) hat dies allein der IV/TH zu verantworten und soll ggf. mit den 1100 EUR glücklich werden anstelle eventueller Pfändungsbeträge. Ich weiß ja nicht, ob aktuell was zu pfänden ist.
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2012, 13:27:48 von tomwr »
Gespeichert
 

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht - Update
« Antwort #7 am: 05. Januar 2013, 09:59:06 »

Wollte mal ein positives Update geben!

Habe gestern die Freigabe für meinen PKW aus der Insolvenzmasse bekommen. Bin also ab Montag wieder per Auto unterwegs. Kleiner oder großer Wermutstropfen, ich muss für die Standgebühren beim Verwerter aufkommen, geschlagene 360€ die man ja in der Inso mal so eben über hat....aber ich brauch das Auto....

Großes Dankeschön an das Forum

Lg Esmeralda
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #8 am: 05. Januar 2013, 11:33:26 »

Ich würde es zumindest noch mit einem Antrag bei Gericht versuchen, dass der TH die Kosten übernehmen muss. Schließlich war es seine Fehlentscheidung, denn er hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung feststellen können, dass eine Unpfändbarkeit des Fahrzeugs vorlag. Und Sorgfaltspflichtverletzungen ergeben Schadenersatzansprüche.
Gespeichert
 

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #9 am: 05. Januar 2013, 12:44:18 »

Ich würde es zumindest noch mit einem Antrag bei Gericht versuchen, dass der TH die Kosten übernehmen muss. Schließlich war es seine Fehlentscheidung, denn er hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung feststellen können, dass eine Unpfändbarkeit des Fahrzeugs vorlag. Und Sorgfaltspflichtverletzungen ergeben Schadenersatzansprüche.

Leider ist der Beschluss, das ich die Kosten selber trage vom Amtsgericht festgesetzt worden. Der Treuhänder hätte glaubhaft versichert das ich gesagt hätte, das ich das Auto zur Arbeit nicht unbedingt benötige. Tja habe ich zwar nie gesagt, aber ich bin einfach nur froh, das ich als alleinerziehende Mutter mein Auto wiederhaben.

Lg Esmeralda
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Bearbeitung beim Amts/Insogericht
« Antwort #10 am: 05. Januar 2013, 16:47:53 »

Man kann gegen den Beschluss Erinnerung bezüglich der Unterstellgebühren einlegen und es damit begründen, dass man dem Treuhänder die Möglichkeiten, ohne eigenes Kraftfahrzeug zur Arbeit zu kommen, ausführlich geschildert hätte und deutlich gemacht habe, dass man für die Fahrt zur Arbeitsstelle auf das Fahrzeug angewiesen sei. Trotzdem habe der Treuhänder auf der Pfändbarkeit des Fahrzeugs bestanden.
Der Treuhänder hat bei der Bewertung, ob eine Pfändbarkeit vorliegt, aufgrund seiner Sachkenntnis eine höhere Sorgfaltspflicht. Damit wäre er verpflichtet gewesen, den Sachverhalt so zu prüfen, dass eine fehlerbehaftete Entscheidung mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen gewesen wäre. Da er es nicht getan hat, liegt der Fehler ausschließlich in seiner Verantwortung.
Da es ein Gespräch unter vier Augen gewesen sein dürfte, steht Aussage gegen Aussage.

Ein Versuch könnte es wert sein.



Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz