Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 31. Juli 2009, 05:39:10
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Manche Arbeitgeber verlangen Bearbeitungsgebühren für die Bereechnung der pfändbaren Beträge und ziehen diese vom Lohn ab.
Das ist unzulässig. :nono:
Das ist unlängst mir passiert. ES wurden 2.5% mind jedoch 20 Euro der Pfändungssumme berechnet.
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bei mir wird jeden Monat 3 € für die Pfändung berechnet.
man bewegt sich bei en Arbeitgebern sowieso
auf dünnen eis bei einer PI.
also hinnehmen .
teute
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Hallo,
das finde ich ja auch interessant. Mein Arbeitgeber hat nichts berechnet, aber wenn es dann bei meinem Mann los geht, wird dieser das bestimmt tun. Es steht auch etwas dementsprechendes in seinem Arbeitsvertrag, müsste ich noch mal genau nachlesen.
Das ist unzulässig.
Wie begründest Du das rechtlich?
VG Planlos
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Das ist unzulässig.
Wie begründest Du das rechtlich?
VG Planlos
Umgekehrt! Wie begründet man das rechtlich so eine gebühr zu erheben? Dann müsste ja die Lohnabrechnung selbst auch Geld kosten und die Abzüge für Krankenkasse, Finanzamt und Bausparvertrag.
Ich habe für meine Mitarbeiter früher immer die Abrechnungen selbst gemacht und der Aufwand für eine Pfändung ist zu vernachlässigen. Von daher ist eine Gebühr hier ne Sauereri.
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Umgekehrt! Wie begründet man das rechtlich so eine gebühr zu erheben?
Naja im Falle meines Mannes ganz einfach: man schreibt es von vorneherein in den Arbeitsvertrag...würde ich mal sagen
25% finde ich allerdings auch unfassbar, generell würde ich aber auch sagen: Vorsicht verdammt dünnes Eis!
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Der Arbeitgeber als Drittschuldner darf diese Gebühren nicht erheben.
"Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last. Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden."
BAG: Urteil - 1 AZR 578/05 - vom 18.07.2006
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das ist alles richtig paps
nur wenn du schon so was wie eine inso hast ist das immer
problematisch .
man kann froh sein das nicht irgendwie ein dreh gefunden wird dich loszuwerden.
bei der heutigen lage ist das nicht so einfach.
teute
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Ich habe das bei meinem Arbeitgeber gleich mit der ersten Pfändung richtig gestellt.
5,- für die Einrichtung o.K. aber mtl. was zahlen für eine Sache die ein Computerprogramm ausführt?
Nein danke, nicht mit mir.
Aber vielleicht bin ich in dieser beziehung auch ertwas skrupelloser, da ich micht intensiv mit der Problematik Schulden und Insolvenz beschäftige.
Sicherlich muß man auch immer abwägen, ob es in dem Betrieb dann weitergehen wird.
Bei Mittleren Unternehmen sehe ich es auch als schwierig an.
Aber ein guter Schuldnerberater wird sich auch nach der Antragstellung um seine Schuldner kümmern; vielleicht kann er mal mit dem Cheffe reden.
Vielleicht sollte man auch mal unser Erfurter Bundesarbeitsgericht ins Feld führen.
Schließlich ist deren Meinung doch eindeutig.
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bei einem Einzelhandelunternehmen mi 90 Filialen läuft das dann so.
erst Marktleiter
dann Bezirksleiter
dann Regionalleiter
dann was weiss ich noch alles.
dann erkaufe ich mir meine ruhe in den noch 70 monaten die ich noch habe :coffee:
mit 3 € monatlich.
kann danach das Geld immer noch einfordern.
bin dann 62 ,da kann mir dann keiner mehr was. :whistle:.
teute
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Ich habe das schon im Lohnbüro reklamiert.....
Und so ne Regelung steht auch noch bei uns in der Arbeitsordnung drin.
Sehe gar nicht ein jeden Monat mindesten 20 Euro hin zu blättern............... :mad2:
@ teute
ich nehme das garantiert nicht hin....ist ja nicht Rechtens....sind jeden Monat 20 Hebel Gebühren...gehts noch oder wie.....abgsehen davon sitze ich in 6 Monaten betriebsbedingt sowieso auf der Strasse . Also hau ich nochmal auf die dampfende Kacke .
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Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht was von 100 Euro pro Pfändung.
ich habe mit dem Chef darüber gesprochen und er meinte es kommt darauf an was man im Arbeitsvertrag vereinbart.
dann sind wir so verblieben. bis ist kein einzigens Mahnbescheid gekommen.
um eventuell rechtlich dagegen an zugehen.
Der Arbeitgeber als Drittschuldner darf diese Gebühren nicht erheben.
"Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last. Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden."
BAG: Urteil - 1 AZR 578/05 - vom 18.07.2006
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Boah das ist ja ne Summe...100 Euronen je Pfändung....und sowas steht bei Dir im Arbeitsvertrag ??
Ich hab 20 Euro Minimum je Pfändung bzwAbtretung......steht aber nicht im Arbeitsvertrag sondern in der Arbeitsordnung.....und die müssen die wohl jetzt überarbeiten weil es nicht erlaubt ist.
Is ne riesen Welle wegen mir......aber scheinbar hat bei über 1000 Mitarbeitern keiner ne Pfändung ausser mir...odeer es beschwert sich keiner bis jetzt..... :smoke:
PS. ein Mahnbescheid ist keine Pfändung....
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Das BAG hat doch eindeutig entschieden, dass eben keine Gebühren berechnet werden dürfen.
Nehmt das Zitat und fragt höflich an, wieso dennoch Gebühren berechnet werden.
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Is ne riesen Welle wegen mir......aber scheinbar hat bei über 1000 Mitarbeitern keiner ne Pfändung ausser mir...odeer es beschwert sich keiner bis jetzt..... :smoke:
Bei einer Überschuldungsquote von jedem 3.-4. Haushalt, sollten es ja mindesten 250 sein, die schon mal in irgend einer Art und Weise damit zu tun hatten.
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Scheinbar haben die nix dazugelernt.....wenn da einer von den Kollegen mit nem Anwalt auf den Plan kommt dummen die ganz dumm aus der Wäsche, wenn alle die mal was damit zu tun hatten, ihr Geld wieder haben wollen wenn sich das rumspricht....
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Es gibt so ein schönes Sprichwort:
"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied"
oder
"Suae quisque fortunae faber est. "