Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Heidelberg am 26. April 2008, 15:08:44
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Was ist eine Bedarfsgemeinschft in der Insolvenz ???
Wie kann ich sie und wo kann ich sie Beantragen ??
Wie wird sie Berechnet???
Bin in der Inso , verdiene 1100€ netto nach der Pfändung
Lg Heidelberg
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"Was ist eine Bedarfsgemeinschaft in der Insolvenz ???"
- der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" findet sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB II / Hartz IV) und dient u.a. dazu, eine Einstands- und Unterhaltspflicht hervorzurufen, die es eigentlich nicht gibt. Lustig wird es dann, wenn eine solche Einstands-/Unterhaltspflicht entsteht, jedoch bei der Berechnung des Pfändungsbetrages außer Acht bleibt.
Insolvenzrechtlich lässt sich eine Bedarfsgemeinschaft nicht beantragen.
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