Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Heidelberg am 26. April 2008, 15:08:44

Titel: Bedarfsgemeinschft
Beitrag von: Heidelberg am 26. April 2008, 15:08:44

Was ist eine Bedarfsgemeinschft in der Insolvenz ???
Wie kann ich sie und wo kann ich sie Beantragen ??
Wie wird sie Berechnet???

Bin in der Inso , verdiene 1100€ netto nach der Pfändung


Lg Heidelberg
Titel: Re: Bedarfsgemeinschft
Beitrag von: Feuerwald am 26. April 2008, 15:25:18


"Was ist eine Bedarfsgemeinschaft in der Insolvenz ???"

- der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" findet sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB II / Hartz IV) und dient u.a. dazu, eine Einstands- und Unterhaltspflicht hervorzurufen, die es eigentlich nicht gibt. Lustig  wird es dann, wenn eine solche Einstands-/Unterhaltspflicht entsteht, jedoch bei der Berechnung des Pfändungsbetrages außer Acht bleibt.

Insolvenzrechtlich lässt sich eine Bedarfsgemeinschaft nicht beantragen.

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