Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: suse0_1 am 19. Juli 2012, 09:32:29

Titel: Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens
Beitrag von: suse0_1 am 19. Juli 2012, 09:32:29
Hallo zusammen,

mein Insolvezverfahren wurde am 24.05.2007 eröffnet. Der IV hat das Verfahren nie aufgehoben und damit auch nie die WVP offiziell eingeleitet. Dass ich mich dennoch vernünftig verhalten muss - ist klar. Verfahren beim IV: Die Unterlagen alle 6 Monate anfordern und erst 3 Jahre später prüfen um dann feststellen zu können, dass der IV den geänderten Beschluss des Gerichtes nicht an den AG geschickt. Daraufhin wurden 3 Jahre lang zu geringe Beiträge abgeführt, die ich jetzt in monatlichen Raten - bis Mai 2013 abstottern darf. Bis dahin darf der IV auch die Steuerrückerstattungen in Gänze behalten. Sind ordentliche Summen.Auch wurden unsere Kinder als Unterhaltsfreibeträge unter uns aufgeteilt, weil wir über Sozialhilfeniveau verdienen.

Meine Frage: Endet das Verfahren trotzdem im Mai 2013? Muss ich am 01.06.2013 weiterhin die pfändbaren Beträge abgeben oder kann ich dann wieder über mein volles Gehalt verfügen? Muss ich irgendwelche Anträge stellen oder Termine beachten? Für die Gebühren und Kosten sollte eigentlich genügend Masse vorhanden sein, so dass der RSB nichts im Wege steht.


Titel: Re: Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens
Beitrag von: Claus123 am 20. Juli 2012, 07:24:03
Claus-seit 12 Tagen mit erteilter RSB

Das Verfahren endet in jedem Fall im Mai 2013 und ab Juni 2013 müssen auch keine Beträge mehr abgeführt werden. Es müssen keine Anträge gestellt werden und keine Termine beachtet werden-einfach stillhalten und warten.
Titel: Re: Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens
Beitrag von: Feuerwald am 20. Juli 2012, 10:40:35
Erst denken, dann schreiben.

Das Insolvenzverfahren endet nicht automatisch. Was endet ist jedoch die Laufzeit der Abtretung (6 Jahre) und das Gericht muss dann – obgleich das Insolvenzverfahren noch läuft – über die Restschuldbefreiung entscheiden.
Titel: Re: Beendigung des Privatinsolvenzverfahrens
Beitrag von: Claus123 am 20. Juli 2012, 13:30:18
...so in etwa meinte ich es.....bin ja kein Jurist,ich schreibe mur das,was mir widerfahren ist,wie es bei mir war.