"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Beginn der Wohlverhaltensperiode?  (Gelesen 1269 mal)

Selli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Beginn der Wohlverhaltensperiode?
« am: 11. April 2013, 16:31:21 »

Hallo,

vielleicht kann mir einer helfen was die Information vom Gericht bedeutet:

wird nach Abhaltung des Schlusstermins und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO).
Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft für die Dauer des angekündigten Zeitraumes weiter


Die Information betrifft eine Bekannte von mir, die so gar keinen Plan hat!

Danke!
Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Beginn der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #1 am: 11. April 2013, 17:19:26 »

Beginn der Wohlverhaltensperiode?

- genau das bedeutet dieses Schreiben.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz