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Autor Thema: Beginn der Wohlverhaltensperiode?  (Gelesen 1258 mal)

Selli

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Beginn der Wohlverhaltensperiode?
« am: 11. April 2013, 16:31:21 »

Hallo,

vielleicht kann mir einer helfen was die Information vom Gericht bedeutet:

wird nach Abhaltung des Schlusstermins und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO).
Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft für die Dauer des angekündigten Zeitraumes weiter


Die Information betrifft eine Bekannte von mir, die so gar keinen Plan hat!

Danke!
Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

Feuerwald

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Re: Beginn der Wohlverhaltensperiode?
« Antwort #1 am: 11. April 2013, 17:19:26 »

Beginn der Wohlverhaltensperiode?

- genau das bedeutet dieses Schreiben.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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