Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selli am 11. April 2013, 16:31:21
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Hallo,
vielleicht kann mir einer helfen was die Information vom Gericht bedeutet:
wird nach Abhaltung des Schlusstermins und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO).
Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft für die Dauer des angekündigten Zeitraumes weiter
Die Information betrifft eine Bekannte von mir, die so gar keinen Plan hat!
Danke!
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Beginn der Wohlverhaltensperiode?
- genau das bedeutet dieses Schreiben.