Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selli am 11. April 2013, 16:31:21

Titel: Beginn der Wohlverhaltensperiode?
Beitrag von: Selli am 11. April 2013, 16:31:21
Hallo,

vielleicht kann mir einer helfen was die Information vom Gericht bedeutet:

wird nach Abhaltung des Schlusstermins und der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben (§ 200 Abs. 1 InsO).
Das Restschuldbefreiungsverfahren läuft für die Dauer des angekündigten Zeitraumes weiter


Die Information betrifft eine Bekannte von mir, die so gar keinen Plan hat!

Danke!
Titel: Re: Beginn der Wohlverhaltensperiode?
Beitrag von: Feuerwald am 11. April 2013, 17:19:26
Beginn der Wohlverhaltensperiode?

- genau das bedeutet dieses Schreiben.