Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selli am 24. Mai 2013, 09:41:44

Titel: Beginn der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: Selli am 24. Mai 2013, 09:41:44
Hallo Zusammen,

Ich brauche mal wieder eine kurze Information von Euch!☝😄

Ich habe Grade im Portal des Amtsgerichts folgendes zu meinem Verfahren gelesen:


- Schlusstermin gem. § 197, § 200 InsO:
Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Termin zur Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Treuhänders zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen und zur Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Verwalters.

wird bestimmt auf

Bedeutet das, dass dann nach dem Termin die Wohlverhaltensphase
Beginnt?

Danke für Eure Mühe!😄👍

Gruß Selli
Titel: Re: Beginn der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: paps am 24. Mai 2013, 16:37:26
Im Grunde ja.
Jedoch müssen Sie die entsprechenden Beschlüsse abwarten.

Sollte irgend etwas im argen sein empfielt sich die persönliche Teilnahme am Schlusstermin, um sofort reagieren zu können.
Titel: Re: Beginn der Wohlverhaltensphase?
Beitrag von: Selli am 24. Mai 2013, 16:58:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort! :thumbup:

Ich bin bisher immer bei den Gerichtsterminen anwesend gewesen!

Die Schuldnerberatung hat mir zu dem Termin sowieso geraten anwesend zu sein, da man bei den Gläubigern ja nie genau weiß was die bei dem Termin sagen, wenn denn überhaupt jemand kommt!

Bisher war nie einer da, weil es sich ja bei mir ausschließlich um Banken handelt! :hi:

Gruß Selli