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Autor Thema: Beginn der WVP  (Gelesen 1375 mal)

ryker

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Beginn der WVP
« am: 14. Januar 2009, 12:24:17 »

Hallo und Guten Tagen,

ich bin seit längerem stiller Leser dieses Forums und habe hier schon viele meiner Tausend Fragen zum Thema Insolvenz beantwortet bekommen. Ich find es klasse das es eine solche Institution gibt.
Kurz zu mir: Im JUli 2007 wurde meine Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Ich bin berufstätig und führe seit dem fleißig meinen pfändbaren Gehaltsanteil ab. Ich verdiene recht gut und habe das Glück mit meiner Freundin zusammen zu wohnen, was den finanziellen Druck erträglich macht.
Vor kurzem habe ich erfahren (durch dieses Forum), das ich eigentlich noch gar nicht in der WPV bin, zumindest hatte ich bis dato nichts vom Gericht oder vom IV gehört (die eine Nette ist, aber anscheinend hoffnungslos überlastet). Ich hab dann mal da angerufen, weil ich Schiss hatte, das die letzten 1,5 Jahre nicht auf die sechs Jahre angerechnet werden könnten.
Meine IV meinte dann, das es korrekt wäre das die WVP noch nicht begonnen habe, da ich noch keine Steuererklärungen für 2006, 2007 und jetzt auch 2008 abgegeben hätte, deren eventueller Ertrag müsse zur Insolvenzmasse dazu gerechnet werden. Klasse, wusste ich nicht.
Ich hab eigentlich nie eine Steuererklärung abgegeben, da es sich nicht wirklich gelohnt hätte und auch Kosten verursacht hätte (Steuerberater etc).
Nun zu meinen Fragen:

-Beginnen die sechs Jahre Wohlverhalten nun mit Eröffnung des IV oder erst wenn das Verfahren´beendet wird ?
-Soweit ich weiß, kann ich für 2006 dioch jetzt gar keine Steuererklärung mehr abgeben, kann mir da was passieren ? (Obliegenheiten verletzt)
-Was passiert wenn sich raus stellt, das sich Steuer nachzahlen muss ? Muss ich das aus meinen nicht pfändbaren Geahlt zahlen ?
-Bin ich überhaupt verpflichtet,diese Steuererkläungen abzugeben ?

Ich habe am 28.01. einen Termin bei meiner IV und wäre gerne etwas vorbereitet.
so, der Neue hat jetzt genug geschrieben, vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Ryker
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MissTraut

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Re: Beginn der WVP
« Antwort #1 am: 14. Januar 2009, 14:12:11 »

Hallo Ryker,

diese berühmten sechs Jahre beginnen mit Eröffnung der Insolvenz, bei Dir also irgendwann im Juli 2007.

Möglicherweise hat IV die Steuererklärungen für dich beim Finanzamt eingereicht und ja, solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, gehen mögliche Ersattungen in die Masse. Bei möglichen Forderungen müssten diese demnach auch als Insolvenzforderung gelten, wobei das Finanzamt wohl zukünftige Erstattungen mit den Forderungen verrechnen kann.

LG
MissTraut
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