Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Fragende am 04. Mai 2009, 13:19:33

Titel: Beginn der WVP
Beitrag von: Fragende am 04. Mai 2009, 13:19:33
Hallo Ihr Experten  :cheesy:,

Da ich nach wiederholter Bitte von meinem TH keine Auskunft bekomme (warum auch immer), möchte ich gerne hier meine Frage stellen, und hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.

Am 08.05.2007 ist mein Insolvenzverfahren eröffnet worden (IK). Mein damaliger Anwalt, der meinen Antrag für mich geatellt hat, sagte mir Folgendes: Der TH darf die Rückzahlung der Einkommenssteuer 2mal behalten, und dann wird die Rückzahlung wieder an mich gehen.
Frage 1: Stimmt das?

Zweite Sache...wann fängt meine WVP an? ich habe noch keine Beschluss zwecks der WVP erhalten.
Frage 2: Kommt da überhaupt was? Und wann fängt diese WVP normalerweise an?

Vielleicht noch was anzumerken...Ich besitze eine Eigentumswohnung, die aber bis dato noch nicht verkauft oder versteigert wurde oder zur Versteigerung bzw, Verkauf angeboten wurde...
Frage 3: Ist das normal? Und hat dies etwas mit der WVP zu tun?

Meine Tochter fängt diese Jahr eine Ausbildung an.
Frage 4: Wird ihr Einkommen zu meinem dazugerechnet, bzw. fällt meine Pfändungsfreigrenze?


Für Eure Hilfe bin ich schon jetzt dankbar.

GLG
Sylvia
Titel: Re: Beginn der WVP
Beitrag von: Feuerwald am 04. Mai 2009, 16:58:59
Frage 1: Stimmt das?

-> Nö.

Zweite Sache...wann fängt meine WVP an? ich habe noch keine Beschluss zwecks der WVP erhalten.
Frage 2: Kommt da überhaupt was? Und wann fängt diese WVP normalerweise an?

-> Schlusstermin, der wird schriftlich bekannt gegeben, im die folgt i.d.R. die Ankündigugn der RSB und dann folgt ein Aufhebungsbeschluss = Beginn der WVP

Vielleicht noch was anzumerken...Ich besitze eine Eigentumswohnung, die aber bis dato noch nicht verkauft oder versteigert wurde oder zur Versteigerung bzw, Verkauf angeboten wurde...
Frage 3: Ist das normal? Und hat dies etwas mit der WVP zu tun?

-> wurde diese Wohung durch schrfitliche Erklärung vom TH frei gegeben?


Meine Tochter fängt diese Jahr eine Ausbildung an.
Frage 4: Wird ihr Einkommen zu meinem dazugerechnet, bzw. fällt meine Pfändungsfreigrenze?

-> Dazugerechnet wird nicht, jedoch wenn eigene Einkünfte erzielt werden kann auf Antrag des TH eine teilweise/gänzlich Nichtberücksichtigung erfolgen.  Dadurch kann die Pfändungsfreigrenze in der Tat fallen.



Titel: Re: Beginn der WVP
Beitrag von: Fragende am 04. Mai 2009, 19:27:08
Hallo Feuerwald,
vielen Dank für deine Antwort.

Heisst das, dass die Einkommenssteuer immer zur Masse fließt? Bin ich gezwungen die Erklärung sofort abzugeben, oder kann ich mir damit Zeit lassen?

Wie lange dauert es in der Regel bis der Aufhebungsbeschluß gemacht wird?

Ob die Wohnung vom TH freigegeben wurde weiss ich nicht. Ich habe den TH nur 1mal persönlich getroffen, und das war nach der Eröffnung des Verfahrens. Ich habe sogut wie keinen Kontakt zu dem Herrn, und wenn ich ihn kontaktiere gibt er mir keine Auskunft.

Nach deiner Aussage denke ich, dass ich einen miesen Anwalt hatte, obwohl er Fachanwalt für Insolvenzrecht ist  :whistle:.