Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zaubermaus2102 am 12. Juni 2008, 11:27:34

Titel: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: zaubermaus2102 am 12. Juni 2008, 11:27:34
Hallo
Ich habe eine Frage.
Ich habe bei meinem Amtsgericht den Antrag auf ein Regelinsolvenzverfahren gestellt welches jetzt auch am Montag eröffnet wurde. Bekam auch einen Träuhänder zugewiesen.
Jetzt habe ich festgestellt das mein Konto gesperrt ist.
Was bleibt mir jetzt eigentlich noch zum Leben in dem Insolvenzverfahren. Ich bin alleinerziehen von zwei kleinen Kindern und  arbeitslos und bekomme 800€ ALG 2. Dazu kommt noch das Kindergeld in Höhe von 308 Euro und Unterhaltvorschuss von 293 Euro.
Kann mir da jemand weiterhelfen. Heute habe ich von meiner Bank die Kontokündigung bekommen. Wo bekomm ich jetzt ein neues Konto her?
Bitte helft mir, ich weiß nicht mehr weiter, wie soll ich meine Kinder ernähren
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: ThoFa am 12. Juni 2008, 11:35:42
Hallo,

manchmal frage ich mich wirklich wie naiv man sein kann. Sie machen etwas, was die nächsten sechs Jahre Ihres Lebens beinflusst und informieren sich erst danach, was nun eigentlich passiert.  :uneinsichtig:

Rufen Sie beim IV an und bitten um Freigabe des Kontoguthabens. Dann begeben Sie sich zur nächsten Bank und machen ein neues Konto auf Guthabenbasis auf. Von Ihren Einnahmen ist nichts pfändbar, Ihnen verbleibt also der komplette Betrag zum leben.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: zaubermaus2102 am 13. Juni 2008, 09:58:58
Bei dem habe ich schon angerufen aber der will erst meine Kontoauszüge prüfen und sehen was ich verdiene. Ist das normal das der Treuhänder zu mir in die Wohnung kommt?
Verwaltet jetzt er mein ganzes Geld oder bekomm ich mein Geld weiterhin und muss im nur mitteilen wie viel ich verdiene?
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: paps am 13. Juni 2008, 18:58:37
Wenn das Konto freigegeben wurde, können Sie wieder verfügen,
Künftig müssen Sie dann nur noch ihre Einkünfte nachweisen (z.B. ALG Bescheid)
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: zaubermaus2102 am 13. Juni 2008, 19:14:45
Danke für die schnellen antworten. Hoffe jetzt mal das mein Konto wieder so schnell wie möglich frei gegeben wird und das dann alles normal weiter läuft. Ist für mich nicht gerade schön aber ich bin nun mal da in der Lage weil ich so naiv war und mich für meinen Exmann selbständig machte
Weiß vielleicht noch jemand ob ich da meinen Ex irgendwie noch ran kriegen kann wegen den ganzen Schulden, denn er ist da schn raus hat keine Schulden weil ja überall mein name drin steht
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: paps am 13. Juni 2008, 19:45:41
Zwar gibt es gewisse Strohmannurteile, aber ob die in ihrem Falle greifen?

Wenn Sie alle Verträge gezeichnet haben, sieht es ehr schlecht aus.

Nur die persönlichen Schulden die ihnen durch ihren Ex entstanden sind, könnte man prüfen.
Ein spezialisierter Anwalt könnte eventuell mal nach möglichen Rückforderungen schauen, bloß der Kostet auch wieder Geld.
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: zaubermaus2102 am 15. Juni 2008, 19:36:51
bei welchen Banken bekomm ich jetzt eigentlich noch ein Konto. Die meisten sagen gleich von vornherein nein wenn sie hören das ich in einem Privaten insolvenzverfahren bin
Titel: Re: Beginn des Insolvenzverfahrens
Beitrag von: dobberstein am 16. Juni 2008, 14:56:08
Siehe / Suche unter:Guthabenkonto