Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pinguin48 am 05. April 2012, 19:13:01
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Hallo zusammen
Wie ich schon zuvor berichtete bin ich seit Januar 2010 in PI .
Ich hatte eine Wohnung die am 22.03.12 versteigert wurde. 2Tage später kam dann ein Beschluss vom Gericht wer der "NEUE Eigentümer " ist und das die Verteilung auf den 18.07.12 festgelegt wurde.
Nun meine Frage : Dauert es dann noch so lange (18.07.) bis die Wohlverhaltensperiode anfängt? :gruebel:
Liebe Grüße und frohe Ostern
Pinguin 48
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Dauert es dann noch so lange (18.07.) bis die Wohlverhaltensperiode anfängt?
Mindestens.
Die Verteilung des Versteigerungserlöses nach § 105 ZVG ist etwas anderes als die Schlussverteilung nach § 196 InsO.
Sie werden sich noch gedulden müssen.. :sad: