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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wastl1987 am 16. April 2013, 16:51:38

Titel: Behandlung von Einkommen in der Insolvenz
Beitrag von: wastl1987 am 16. April 2013, 16:51:38
Hallo liebe Leute,

ich bin in Not. Pleite. Kann meine Gläubiger nicht mehr bedienen. Ich schäme mich auch sehr dafür.

Aber wie ist das nun. Habe heute mit der Schuldnerberatung telefoniert. Sie wusste leider Gottes die Antwort auch nicht.

Aktuell bin ich selbstständig und habe noch ein selbstständiges Nebengewerbe.

Allerdings trete ich ab morgen einen festen Arbeitsplatz (als Haupteinkommen) an.

Ich habe aber weiterhin aus meinem Nebengewerbe Einkommen, da ich dieses am Wochenende und zwischendurch ausführe.

So nun folgendes.

Ich habe vor, in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, da ich mit den Belastungen aus Altlasten einfach kein Überleben mehr möglich ist.

Ich habe aus der Angestelltentätigkeit 1590,- netto.

Aus meinem Nebengewerbe kommen (zzgl. 19 % MWST ´die ans FA abgeführt wird) ca. 850 Euro (also Netto-Auftrag). Keine Angestellten, ich betreibe es alleine von zu Hause aus (wen es interessiert, ich schreibe für Sportportale Nachrichten).

Wie verhält sich das nun mit der Pfändung? Meine Schuldnerberaterin meinte, dass das Nebeneinkommen zu 100 % gepfändet wird und dass dann davon nichts mehr übrig bleibt. Stimmt das?

Ich würde mich wahnsinnig über ne Antwort freuen.

Liebe Grüße aus dem tiefsten Bayern.
Titel: Re: Behandlung von Einkommen in der Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 17. April 2013, 19:42:01
Ja, die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit können zunächst ganz zur Masse gezogen werden. Die Ausgaben müssen dann aber auch von dort bezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass die selbständige Tätigkeit freigegeben wird, dann gelten andere Regeln.

Wenn Sie selbständig sind, ist es wohl kein Verbraucher- sondern ein Regelinsolvenzverfahren.
Titel: Re: Behandlung von Einkommen in der Insolvenz
Beitrag von: wastl1987 am 18. April 2013, 16:26:53
Hallo Insokalle,

naja, ich fange jetzt wieder an hauptberuflich normal arbeiten zu gehen und werde 1500 netto verdienen.

Das andere ist mittlerweile nur ein Nebengewerbe. Und das soll es auch bleiben. Aber die können doch nicht einfach alles einbehalten, denn dann mach ich nix mehr und es kommt auch nichts mehr.

Wie ist es, wenn ich das Gewerbe auf meine Frau ummelde? Sie ist nicht von meiner anstehenden Inso oder sonstigem betroffen.

Gruß