Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dumpfbacke am 27. März 2012, 10:40:18

Titel: Bei Pfändung was zählt Datum oder Summe?
Beitrag von: Dumpfbacke am 27. März 2012, 10:40:18
Ich hab da mal eine Frage.
Ich habe einen normalen Job bei dem ich monatlich Gehalt beziehe.
Dann habe ich einen Nebenjob neu angefangen, bei dem ich die Bezüge aus März aus organisatorischen Gründen erst ende April bekomme, sprich bekomme dann 2mal Geld.

Jetzt meine Frage zur Berechnung des Pfändbaren Einkommens.
Zählt dann Ende April die Höhe des Gesamteinkommens (1 Hauptgehalt und die beiden aus den Nebeneinkommen) oder muss ich für das zweite Nebeneinkommen als Berechnungsgrundlage das Gehalt von ende März nehmen?

Titel: Re: Bei Pfändung was zählt Datum oder Summe?
Beitrag von: Insoman am 27. März 2012, 12:53:20
Das Gehalt aus dem Nebenjob muss dem Entstehungszeitraum (März) zugerechnet werden.
Titel: Re: Bei Pfändung was zählt Datum oder Summe?
Beitrag von: Dumpfbacke am 27. März 2012, 13:19:50
Danke für die Antwort.