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Autor Thema: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??  (Gelesen 3581 mal)

Tanja1807

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Hallo Ihr Lieben !
Bitte lacht mich nicht aus, wenn meine Frage jetzt zu blöd ist.  :rougi:Ich versuch`s einfach mal: Nachdem wir demnächst unsere PI beantragen wollen, wird ja wohl irgendwann mal das Haus dranglauben müssen. Es ist ziemlich neu (Einzug Nov.2006) und trot der immensen Kostenüberschreitung noch nicht mal ganz fertig. Lt. Makler bräuchten wir nochmal zw. 50.000 und 100.000 € dafür. Es ist außerdem auch ziemlich riesig (400 m²) und sieht meines Erachtens nicht besonders ansprechend aus. Wir wohnen in einem recht ländlichen Bereich, als Geldanlage rentiert sich das Haus eher nicht, da auch die Mieten bei uns nicht sooo hoch sind. wir rechen also eigentlich damit, das uns das Haus noch eine Weile erhalten bleibt und wir "Mietfrei" wohnen können. Nun habe ich auf einer Webseite gelesen, das man vor der ZV in dem Haus eigentlich noch tun und lassen kann, was man will. Ist es dann tatsächlich wie auf dieser Seite geschreiben rechtens, z.B. Heizkörper abzumontieren oder Türen auszubauen um sie dann zu "verschenken"  :whistle: .  wie gesagt - bitte nicht lachen !
Danke !
LG, Tanny
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paps

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #1 am: 12. Januar 2008, 12:58:59 »

vorsichtig geantwortet ja.
Die Grenze wird dann gesetzt, wenn das gerichtliche Gutachten zur Wertermittlung erstellt wird.
Dann könnten nur noch Teile ausgebaut werden, die im Gutachten nicht enthalten sind.

Problem an der Sache könnte aber das Vorbehaltsrecht der Handwerker, zumindest bei den Türen, sein.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tanja1807

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #2 am: 12. Januar 2008, 14:39:19 »

Ah ja, interessant. Das Gutachten wird vor der Versteigerung gemacht, oder ? Oder wird da beim ersten Termin irgendwie anderes ein Betrag ermittelnt,  zu dem es zu versteigern wäre ?
LG, Tanny
P.S. @ Paps: Es ist echt toll, wie schnell und hilfreich Sie mir meine Fragen beantworten ! Dankeschön  :Applaus: :thumbup:
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paps

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #3 am: 12. Januar 2008, 19:04:25 »

Vom Ablauf wäre es so, dass die notarielle Abtretungsurkunde (Grundschuldurkunde) formell zugestellt wird. Damit beginnt das ZV-Verfahren.
Anschließend/gleichzeitig erfolgt die Eintragung im Grundbuch.

Erfolgt Ihrerseits keine Zahlung, wird nun durch das Vollstreckungsgericht das ZV eingeleitet.

Das Gericht bestellt einen Gutachter, der den Verkehrswert ermittelt.

Nach amtlicher Ermittlung wird der 1.ZV-Termin festgesetzt.


Sollten sich im Objekt aber noch vermietete Wohnungen befinden, könnte auch die Zwangsverwaltung eingeleitet werden, bis das Objekt zwangsversteigert ist.
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Mandarin

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #4 am: 12. Januar 2008, 19:49:08 »

Mal in den Raum (in Richtung Paps) gefragt:


Ich vermute das Objekt wurde finanziert.

Die folgenden Zahlen sind erfunden und dienen nur der Verständlichkeit.

Einzug Nov06 + Bauphase, Fälligkeitsstellung des Darlehns und was weiß ich noch...sagen wir mal es sind 18 x Raten an die Bank geflossen.

Die Bank steht an erster Stelle in Grundbuch (vermutlich :wink:)

Durch die 18 Raten wurde -vielleicht- 12.000 von einem 180.t€ Objekt bedient.  Will sagen, daß das Haus der Bank noch zu meinetwegen 90% gehört... (Stichwort: Eigentum und Besitz)

....und dann ist es legitim Teile aus/- abzubauen. Dann könnte ich ja alles bis auf die Grundmauern verscherbeln(weil ich´s besitze) und dreh der Bank (Eigentümerin) ´ne Nase.
Und das alles gesetz dem Fall, das "Verscherbeln" findet alles vor dem erwähnten Termin der Verkehrswertfestsetzung statt?!?

Sie wissen gar nicht, wie schwer es mir fällt das zu glauben. :cool:

Aber wenn ich etwas - aus eigener Erfahrung - weiß, dann das Banken eine große Rechtsabteilung haben.

Tanja1807, betrachten Sie meine Zeilen nur als Gedankenanstoß eines Menschen der sich mit dem Themen:  Banken, Rechtsanwälten, Gläubiger, InsolvenzTreuhändern etc zwangsläufig beschätigen muß.

Und das muß ich natürlich nur, wie alle anderen auch, auf Grund von Umständen tun, für die ich rein gar nichts konnte und mußte gaaanz unverschuldet in die Regelinsolvenz gehen.

Gruß Mandarin

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paps

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #5 am: 12. Januar 2008, 22:40:43 »

Die Bank wird niemals Eigentümer sein.
Das ist eben einer der großen Rechtsirrtümer in D.

Eigentümer ist noch immer der im Grundbuch eingetragene Eigentümer.
(Sollte die Bank das Objekt im ZV-Verfahren oder außerhalb über die Immobilienabteilung erwerben, dann ist natürlich auch eine Bank Eigentümer )

Die Bank gibt einen Kredit (materiell) und sichert sich mit einer Grundbucheintragung (dinglich)
ab.  Die materiellen Schulden machen aber die Bank nicht zum Eigentümer.

Lediglich das dingliche Recht am Grundstück, mit allen darauf befindlichen Bestandteilen (i.d.R. eben das Häuschen) ermöglicht es der Bank, ausstehende Verbindlichkeiten durch Verwertung des dinglichen Rechtes einzutreiben.

Da das ganze Gefrage hier aber nur theoretischer Natur ist, bestünde also die Möglichkeit, auch das Eigentum zu verschenken, sofern nicht ein Handwerker noch Rechte an den Gegenständen hat.
Dies wird aber bei finanzierten Immos selten der Fall sein.

Im konkreten Fall aber möglich, da ja wegen weiterer Umbaumaßnahmen Geld fehlt.
Der Handwerker könnte also ohne Einverständnis der Bank des Eigentümers , seine Ware zurückverlangen.

Ob man die nächsten 2-3 Jahre ohne  Türen leben kann, lasse ich mal dahingestellt.

« Letzte Änderung: 12. Januar 2008, 22:42:27 von paps »
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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #6 am: 12. Januar 2008, 22:47:49 »

STOP.

Handwerker dürfen dauerhaft mit dem Objekt verbundene Gegenstände -bei Zahlungsverzug- nicht wieder aus dem Objekt heraus holen. Also Heizung, Fenster, Türen  bleiben drin. Die Dunstabzugshaube könnte abgeschraubt werden. Ansonsten könnte ja der Elektriker auch alle Strippen aus der Wand reißen...

Das ist unter anderem ein Grund warum soviel kleine Krauter in der Baubranche über den Deister gehen.
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paps

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #7 am: 12. Januar 2008, 23:17:15 »

Also lassen wir jetzt mal die Tür weg, war ja nicht mein Beispiel.

Ich wüßte sowieso nicht, was man an einem Haus verscherbeln will, wenn man selber noch drin wohnt.

Vielleicht 1/4 Dach von der Seite wo Schwiegermamma nächtigt? (http://www.comicforum.de/comicforum/images/smilies/yelrotflmao.gif)
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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #8 am: 20. Januar 2008, 21:53:47 »

Ach Du `Schreck :shock:, so eine Diskussion wollte ich damit nicht entfachen !!
Wir wohnen hier in  einem relativ kleinen Ort und die Leute reden viel...Ich habe so einen Fall erzählt bekommen von meinem Schwager,da soll angeblich  einer sein halbes Haus vor der Versteigerung zerlegt haben. Hat einfach interessiert, ob das tatsächlich ginge.
Und: Ohne Türen wohnen ist bestimmt nicht so prickelnd, aber die Idee mit dem 1/4 Dach lass ich mir mal durch den Kopf gehen .... :wink:
LG,Tanny
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Tanja1807

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #9 am: 20. Januar 2008, 21:58:12 »

Ach ja, @ mandarin: Ich hoffe mal, diesen -Spruch von wegen  "gaaanz unverschuldet in Inso" muß ich nicht als Angriff auffassen ? Hab ich nie behauptet, völlig unschuldig zu sein, zumal ja Dummheit, Naivität und Gutgläubigkeit auch eine Art Schuld sein können.
LG, Tanny
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Lutzk

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Re: Bei Zwangsversteigerung Veräußerung von "Hausaustattung" legal ??
« Antwort #10 am: 21. Januar 2008, 17:28:30 »

Hallo, ich weiß daß in der Praxis zu einer Immobilie diein ihr  fest verbundenen Gegenstände gehören. Das Weitere sollte dann jeder vor Ort selbst entscheiden.
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lutzk
 
 

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