Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Josy09 am 16. November 2011, 22:57:31

Titel: Beide in Verb. inso
Beitrag von: Josy09 am 16. November 2011, 22:57:31
Hallo

und zwar habe ich folgende frage. mein freund und ich sind beide seit 1 jahr in der verbraucherinsolvenz. Wie verhält sich das jetzt mit rückzahlungen von strom und gas die wir ja, da noch nicht in der wohlverhaltensphase, an den TH abführen müssen. Müssen wir beide die komplette summe abführen also jeder z.b. 600€ oder jeder nur 300€.

lg josy09
Titel: Re: Beide in Verb. inso
Beitrag von: Der_Alte am 17. November 2011, 10:35:04
Wer ist Vertragsinhaber für Strom und Gas? Wenn es z.B. nur Sie sind, dann müssen auch nur Sie den Betrag an Ihren Treuhänder abführen, weil es nur ein Vermögenszulauf bei Ihnen ist. Analog, wenn nur der Freund Vertragsinhaber ist. Wenn Sie beide den Vertrag unterschrieben haben dann ist jeweils die Hälfte an den jeweiligen Treuhänder abzuführen. Sie haben den Betrag ja auch nur einmal bekommen, da können Sie doch nicht doppelt bezahlen.