"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Beide pkv versichert unter 1 Servicenummer - bei wem werden Beiträge angerechnet  (Gelesen 1821 mal)

oldsusy

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103

Einen schönen guten Morgen Euch alle,

mein Mann und ich sind beide privat versichert und auch beide berufstätig.

Aus Vereinfachungsgründen wurden vor ein paar Jahren die beiden Servicenummern zusammengefasst, sodass alles zentral über die Nummer meines Mannes läuft.

Wie werden denn jetzt die PKV-Beiträge im Inso-Verfahren angerechnet? Oder besser gesagt wo? Werden sie nur bei meinem Mann in voller Höhe, oder bei uns Beiden jeweils zur Hälfte angerechnet? Dadurch ändern sich natürlich die monatlichen Pfändungsbeträge!

Für Antworten wären wir dankbar!

Allen schon mal ein sonniges Wochenende!

LG
OldSusy
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Es werden die real zu zahlenden Beiträge, abzüglich des AG-Anteils angerechnet.

Zu dem jeweilig zu zahlenden tatsächlichen Beitrag sollte ihnen ihre PKV Auskunft geben können.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

oldsusy

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103

Hallo paps,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung!

Wir bekommen von unserem AG keinerlei " Zuschüsse ".....die KV-Beiträge zahlen wir zu 100 %.

Mir ging es eigentlich eher darum, da die PKV mittlerweile alleine auf den Namen meines Mannes läuft, bei wem die zu zahlenden Beiträge vom Netto abgezogen werden.
Wir mußten uns beide privat versichern, wurden aber irgendwann mal unter einer Service-Nummer zusammengefasst. Die Beiträge werden unter dem Namen meines Mannes fällig, obwohl meine Beiträge darin erhalten sind!
Werden ihm jetzt die kompletten Beiträge in Abzug gebracht, oder werden meine Beiträge herausgerechnet und mir dann vom Netto abgezogen?

Sollte eine getrennte Berechnung erfolgen, bei wem werden denn dann die 3 gemeinsamen Kinder in der PKV berücksichtigt?

Einfacher wäre natürlich, alles bei meinem Mann in Abzug zu bringen, aber was jetzt richtig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

LG
Oldsusy
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Bei den Eltern ist es klar.
Da es in der PKV keine familienversicherung gibt, ist bei jedem sein tatsächlich zu zahlender Beitrag in Abzug zu bringen.

Da die Kinder über die Versicherung des Mannes (mit jeweils eigenem Beitrag) laufen, würde ich diese auch hier bei der Berechnung berücksichtigen.

PKV-Beitrag Mann:
Gesamt  (minus) oldsusy

PKV Beitrag Frau:
Gesamt (minus) oben
eben nur der Beitrag für oldsusy

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz