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Autor Thema: Beitragsrückerstattung private KV  (Gelesen 5997 mal)

hilberta

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Beitragsrückerstattung private KV
« am: 18. August 2011, 14:24:17 »

Hallo,
ich mal wieder mit dem leidigen Thema: Rückzahlung private Krankenversicherung.
Kurz nach der Eröffnung im September 2009 (Inso-Eröffnung 26.08.2009, noch nicht in der WVP) habe ich die Sekrerärin meines Th angerufen und gefragt, ob ich die etwas über 500 Euro behalten könne.
Kam zur Antwort, ja ich kann.
Im letzten Jahr Rückerstattung 740 Euro, wieder angerufen: Nein, überweisen Sie bitte die ganze Summe.
Beim Inso-Gericht angerufen, die Dame sagte, dass es dem TH obliegt, ob er die Summe haben möchte.
Da ich immer kleine Beträge selbst zahle und den Rest über die Beihilfestelle abrechne, bleibe ich eh meist auf ca. 150 Euro sitzen, die ich auch erstmal haben muss.
Nun bekomme ich heute ein Schreiben der Kasse, dass meine Rückerstattung sich auf 809,88 Euro beläuft, von denen 649,92 Euro der Meldebetrag seien. Wahrscheinlich wird der Betrag dem Finanzamt gemeldet, keine Ahnung.
Mein TH kümmert sich eigentlich um nichts, die Steuer habe ich letztes Jahr selbständig gemacht und über den TH abgeben lassen, in diesem Jahr hat er noch nicht mal die Unterlagen angefordert, geschweige denn etwas anderes. (Vielleicht lebt er gar nicht mehr :gruebel: )
Auf jeden Fall halte ich die Füße still, warte aber auch nach zwei Jahren mal auf meine WVP.
Also, Paps müsste sich mit der Kasse auskennen und vielleicht auch mit den zwei unterschiedlichen Beträgen, Meldebetrag und Auszahlungsbetrag.
Aber ich muss wohl den vollen Betrag überweisen, oder??????
Danke für Eure eventuellen Antworten.
 
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hilberta

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #1 am: 18. August 2011, 14:26:58 »

noch was vergessen zu der Steuer: Ich habe sie für dieses Jahr noch nicht abgegeben, der TH müsste die ja eigentlich machen, was tue ich aber, wenn der sich nicht bei mir meldet?? Letztes Telefonat war im Dezember 2010, schon ne weile her.
Muss ich dem hinterherlaufen mit den Unterlagen oder soll ich warten, bis sich mal jemand meldet??
Danke.
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tomwr

Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #2 am: 18. August 2011, 16:17:19 »

Um was für eine Art der Rückerstattung handelt es sich denn genau ?
Beitragsrückerstattung oder Leistungserstattung weil Du privat entsprechende Rechnungen über ärtzliche Behandlung eingereicht hast ?

PS: Nochmal Titel gelesen, da heißt es Beitragsrückerstattung.
Die unterliegt dummerweise dem Insolvenzbeschlag.
Normalerweise kündigen die PKV solche Beitragsrückerstattungen dem VN vorher an und man hat die Möglichkeit diese auch mit Beitragszahlungen bzw. Beitragsrückständen zu verrechnen. Wenn das auf das eigenen Konto geht, ist es dafür aber leider zu spät.  :neutral:
« Letzte Änderung: 18. August 2011, 16:19:23 von tomwr »
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hilberta

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #3 am: 18. August 2011, 16:27:56 »

Meint Ihr, wenn ich bei der KV anrufe, dass die die Beiträge verrechnen können, dh. dass ich dann meine monatlichen Beiträge verrechnet bekomme. Und fällt das dem TH nicht auf, wenn er mal Kontoauszüge sehen möchte??
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tomwr

Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #4 am: 18. August 2011, 16:43:20 »

Sofern das noch nicht ausgezahlt ist, würde ich bei der KK anrufen und um eine Verrechnungsmöglichkeit anfragen.
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hilberta

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #5 am: 18. August 2011, 17:19:58 »

Ich könnte aber auch den kompletten Betrag auf ein anderes Konto, z.b. einer Freundin überweisen lassen, oder???? Aber selbst zu besch.......en   bin ich wahrscheinlich zu doof.
Bei mir kommt immer alles raus, leider.
Aber was meint ihr dazu??
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Angestellte80

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #6 am: 19. August 2011, 08:26:32 »

würde ich nicht empfehlen!
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Viele Grüße

Angestellte80
 

tomwr

Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #7 am: 19. August 2011, 15:08:30 »

Auf ein anderes Konto würde ich auch nicht empfehlen. Verrechnung mit Beitragsrückständen oder ggf. dem Beitragskonto gutschreiben lassen, wenn die KV das anbietet. Das mag jetzt der Eine oder Andere sicherlich als grenzwertig betrachten aber dass der TH Auskünfte bei der KV einholt halte ich auch für ziemlich weit hergeholt. No riks no fun. Auf der sicheren Seite ist man natürlich immer wenn man brav alles an den TH rausgibt was Insolvenzmasse sein könnte. Ich weiß dass immer Anfang des Jahres so ein Schreiben kommt, lasse dann einfach im Vorfeld Beitragsrückstände entstehen (bis 2 Monatsraten sind kein Problem bei der PKV).
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paps

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Re: Beitragsrückerstattung private KV
« Antwort #8 am: 19. August 2011, 16:41:39 »

In dem letzten Tread zum Thema hatte ich mich ja schon ausführlich geäußert.

Mein TH wollte bisher nie die BRE haben.

Zu den unterschiedlichen Beträgen.
Der Meldebetrag geht an die zentrale Meldestelle und stellt den Betrag dar, der steuerlich absetzbar ist (Vorsorgeaufwendungen Stufe 1).
Der andere Betrag ist der tatsächliche BRE Betrag.

Meine Meinung zu dem Thema.
Gegenrechnen mit selbst gezahlten Rechnungen; Vom Steuerberater den Nachteil berechnen lassen, der sich aus der BRE ergibt, da der Meldebetrag ja von den im lfd. Jahr gezahlten Beiträgen abgezogen wird.
Mit dem Rest könnte man über den Th verhandeln.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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