Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 24. Juni 2013, 21:17:24

Titel: bekomme jetzt krankengeld, kann der th an mein konto?
Beitrag von: elga am 24. Juni 2013, 21:17:24
hallo,
ich hoffe, dass mir jemand meine frage beantworten kann. ich bekomme jetzt krankengeld. das liegt dann unter dem pfändungssatz. vorher habe ich übergangsgeld bekommen und der th hat immer einen betrag davon bekommen.
nun habe ich mir im laufe der zeit ein kleines guthaben von meinen pfädungsfreihen bezügen auf meinem konto angespart. kann der th jetzt darauf zugreifen, soll ich es lieber abholen? bis jetzt wollte er nie( ausser beim erstgespräch ) kontoauszüge sehen.
Titel: Re: bekomme jetzt krankengeld, kann der th an mein konto?
Beitrag von: elga am 24. Juni 2013, 21:20:17
ach ja, wollte noch nachschieben, dass ich kein p-konto habe
Titel: Re: bekomme jetzt krankengeld, kann der th an mein konto?
Beitrag von: waldi am 24. Juni 2013, 21:42:15
Im eröffneten Verfahren wäre ich mit Vermögensbildung etwas vorsichtig.
Der Krankengeldbezug ist selbstverständlich dem TH zu melden.
Er wird dann das Notwendige veranlassen.
Titel: Re: bekomme jetzt krankengeld, kann der th an mein konto?
Beitrag von: elga am 24. Juni 2013, 21:52:46
danke, dem habe ich es schon mitgeteilt, er meinte nur, ich soll ihm dann den bescheid der kk zukommen lassen.