Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 24. Juni 2013, 21:17:24
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hallo,
ich hoffe, dass mir jemand meine frage beantworten kann. ich bekomme jetzt krankengeld. das liegt dann unter dem pfändungssatz. vorher habe ich übergangsgeld bekommen und der th hat immer einen betrag davon bekommen.
nun habe ich mir im laufe der zeit ein kleines guthaben von meinen pfädungsfreihen bezügen auf meinem konto angespart. kann der th jetzt darauf zugreifen, soll ich es lieber abholen? bis jetzt wollte er nie( ausser beim erstgespräch ) kontoauszüge sehen.
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ach ja, wollte noch nachschieben, dass ich kein p-konto habe
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Im eröffneten Verfahren wäre ich mit Vermögensbildung etwas vorsichtig.
Der Krankengeldbezug ist selbstverständlich dem TH zu melden.
Er wird dann das Notwendige veranlassen.
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danke, dem habe ich es schon mitgeteilt, er meinte nur, ich soll ihm dann den bescheid der kk zukommen lassen.