Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sandhase am 23. Oktober 2008, 19:30:18

Titel: bekommt man...
Beitrag von: Sandhase am 23. Oktober 2008, 19:30:18
hallo

bekommt man selbst einen bescheid vom insolvenzgericht ,wenn der insolvenzverwalter dort einen antrag gestellt hat und das gericht einen beschluss gemacht hat , der mich betrifft?

bekommen beide parteien diesen beschluss zugesand oder nur der antragsteller? :gruebel:

für eine info wäre ich sehr dankbar

liebe grüße

sandhase
Titel: Re: bekommt man...
Beitrag von: jafern am 23. Oktober 2008, 20:06:09
Hallo Sandhase  :cheesy: ,

ich bin nur der, der immer was zu meckern hat, also erwarte jetzt bitte keine direkte Antwort auf Deine Frage (kommt bestimmt später von anderen).

Du bist doch schon ein alter (Sand-)Hase hier bei uns im Forum und dürftest die ein oder andere Forenregel kennen, richtig?

Es geht um Deinen gewählten Betreff: er macht zwar neugierig, ist aber ziemlich nichtssagend (oder vielsagend, wie man's nimmt  :wink: ).

Aufgrund einer besseren Übersicht der mittlerweile ja schon sehr vielen Postings hier, aber auch wegen einer besseren Indexierung bei den Suchmaschinen ist der Betreff eines Threads aus meiner Sicht als Betreiber eminent wichtig.
Schließlich sollen ja nicht die Leute auf unsere Seite kommen, die nach "bekommt man" googeln, sondern eher die, die - in diesem Fall - Hilfe zum Thema "Bescheid vom Insolvenzgericht" (o. ä.) benötigen.

Dürfte einleuchten, nicht wahr?!  :wink:

Ist jetzt mal ein bischen länger geworden und hat leider Dich getroffen (viele andere machen's auch noch nicht richtig), sorry...

Aber es musste (mal wieder) erwähnt werden und erzielt an dieser Stelle hoffentlich auch für alle anderen Mitleser einen Effekt :juchu:

VG
José
Titel: Re: bekommt man...
Beitrag von: MissTraut am 23. Oktober 2008, 20:42:45
Hall0 Sandhase,

Du wirst jedenfalls über das Gericht informiert, sobald ein Beschluß erlassen ist, wird Dir dieser natürlich auch zugestellt.

Im übrigen hat mich IV über jedweden Schriftwechsel den er bei Gericht eingereicht informiert, indem er mir Kopien übersandt hat.

Worauf aber willst Du genau hinaus ? Wo ist Dein Problem ?

LG
MissTraut