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Autor Thema: Benachichtigung über Eröffnung  (Gelesen 1661 mal)

thomas137

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Benachichtigung über Eröffnung
« am: 20. Januar 2010, 21:07:31 »

Hallo , nur kurze Frage

gestern wurde Inso eröffnet. Bekanntmachung im Internet ist erfolgt.

Werden die einzelnen von mir angegebenen Gäubiger extra nochmal angeschrieben ?

Und wenn nicht was ist wenn kaum einer beim Amtsgericht seine Forderungen anmeldet ?



Danke schon im voraus

Th
Gespeichert
 

paps

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Re: Benachichtigung über Eröffnung
« Antwort #1 am: 21. Januar 2010, 16:49:40 »

Das erledigt der TH.
Meldet keiner/wenige bis zum Schlusstermin an, können Sie nach Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten und angemeldeten Forderungen die RSB bereits dann erhalten.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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