Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: thomas137 am 20. Januar 2010, 21:07:31
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Hallo , nur kurze Frage
gestern wurde Inso eröffnet. Bekanntmachung im Internet ist erfolgt.
Werden die einzelnen von mir angegebenen Gäubiger extra nochmal angeschrieben ?
Und wenn nicht was ist wenn kaum einer beim Amtsgericht seine Forderungen anmeldet ?
Danke schon im voraus
Th
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Das erledigt der TH.
Meldet keiner/wenige bis zum Schlusstermin an, können Sie nach Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten und angemeldeten Forderungen die RSB bereits dann erhalten.