Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: thomas137 am 20. Januar 2010, 21:07:31

Titel: Benachichtigung über Eröffnung
Beitrag von: thomas137 am 20. Januar 2010, 21:07:31
Hallo , nur kurze Frage

gestern wurde Inso eröffnet. Bekanntmachung im Internet ist erfolgt.

Werden die einzelnen von mir angegebenen Gäubiger extra nochmal angeschrieben ?

Und wenn nicht was ist wenn kaum einer beim Amtsgericht seine Forderungen anmeldet ?



Danke schon im voraus

Th
Titel: Re: Benachichtigung über Eröffnung
Beitrag von: paps am 21. Januar 2010, 16:49:40
Das erledigt der TH.
Meldet keiner/wenige bis zum Schlusstermin an, können Sie nach Zahlung der bis dahin angefallenen Kosten und angemeldeten Forderungen die RSB bereits dann erhalten.